VeröffentlichtZuschuss
Förderung für Projekte zur Strukturentwicklung im Lausitzer Braunkohlerevier
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Aktualisiert vor 22 Tagen
Das Land Brandenburg fördert Projekte zur Bewältigung des Strukturwandels im Lausitzer Braunkohlerevier mit bis zu 90 Prozent.
Programmdetails
Das Land Brandenburg unterstützt Sie gemeinsam mit dem Bund bei Investitionen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur in den Braunkohlerevieren. Das Lausitzer Revier in Brandenburg umfasst die Landkreise Dahme-Spreewald, Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster und Cottbus. Ihr Projekt muss der Bewältigung des Strukturwandels dienen. Es soll Arbeitsplätze schaffen oder erhalten sowie die Wirtschaftsstruktur diversifizieren. Gefördert werden Investitionen in folgende Bereiche: wirtschaftsnahe Infrastruktur, Verkehr, öffentliche Fürsorge, Städtebau, Digitalisierung, Tourismus, Forschung, Klima- und Naturschutz. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Mindestfördersumme beträgt 25.000 EUR.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften sowie andere öffentliche und private Träger.
Das Projekt muss im Lausitzer Revier durchgeführt werden und durch die Wirtschaftsregion Lausitz GmbH qualifiziert sowie von der Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) Lausitz bestätigt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag (online bei der ILB),Bestätigung der Förderwürdigkeit durch die Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) Lausitz,Erklärung zur Übernahme der Betriebs- und Unterhaltungskosten (für die Zweckbindungsfrist),Nachweis der Zusätzlichkeit der Maßnahme (gemäß § 4 Abs. 4 InvKG),Erklärung zu De-minimis-Beihilfen (falls zutreffend),detaillierte Projektbeschreibung und Kostenplan
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 25.000 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge können jederzeit eingereicht werden.
Förderregion
Brandenburg
Antragsberechtigt
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Brandenburg
- iAntragsteller: kommune, verein
- €Förderbetrag: ab 25.000 €