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Interkommunale Kooperationen (Förderrichtlinie IKZ NRW)

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Aktualisiert vor 22 Tagen

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt neue vorbildhafte Projekte der interkommunalen Zusammenarbeit mit Zuschüssen.

Programmdetails

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei neuen vorbildhaften Projekten der interkommunalen Zusammenarbeit. Sie erhalten die Förderung für Kooperationen in allen Geschäften der laufenden Verwaltung, in Aufgaben der sozialen und kulturellen Daseinsvorsorge, in der kommunalen Infrastruktur und in anderen Aufgabenbereichen sowie die über die Landesgrenzen hinaus gehen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Höhe der Förderung beträgt bei Kooperationsprojekten mit 2 nordrhein-westfälischen Beteiligten EUR 175.000. Für jeden weiteren nordrhein-westfälischen Beteiligten gibt es eine Erhöhung um jeweils EUR 35.000. Für Kooperationsprojekte mit nur einem nordrhein-westfälischen Beteiligten beträgt die Förderhöhe EUR 75.000. Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die zuständige Bezirksregierung.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind alle nordrhein-westfälischen Gemeinden und Gemeindeverbände sowie deren Zusammenschlüsse in der Rechtsform der juristischen Person des öffentlichen Rechts.

Auf einen Blick

Förderbetrag
75.000 € – 175.000 €
Förderquote
90 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

Nordrhein-Westfalen

Antragsberechtigt

Öffentliche Einrichtung, Kommune

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Nordrhein-Westfalen
  • iAntragsteller: kommune
  • Förderbetrag: 75.000 € – 175.000 €
Interkommunale Kooperationen (Förderrichtlinie IKZ NRW) – Förderprogramm | FörderBase