VeröffentlichtZuschuss

Kofinanzierungsfonds (spartenoffen)

Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Aktualisiert vor 19 Tagen

Die Senatsverwaltung vergibt Mittel zur Kofinanzierung von künstlerischen Projekten.

Programmdetails

Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergibt Mittel zur Kofinanzierung von künstlerischen Projekten. Es werden dadurch Anträge ermöglicht, bei denen der Nachweis eines Kofinanzierungsanteils Voraussetzung für die Zulassung zum Antragsverfahren ist.

Auf einen Blick

Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

Berlin

Antragsberechtigt

KünstlerInnen und Freie Gruppen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Berlin
  • iAntragsteller: verein, unternehmen, soziale_einrichtung, sonstige