VeröffentlichtZuschuss
Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE)
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Aktualisiert vor 24 Tagen
Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes in Bayern.
Programmdetails
Der Freistaat Bayern fördert Sie mit Unterstützung des Bundes bei Maßnahmen der ländlichen Entwicklung. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Maßnahmen der Flurneuordnung (unter anderem Planung und Herstellung von Straßen und Wegen; wasserwirtschaftliche Maßnahmen; Maßnahmen des Bodenschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege; Maßnahmen für Freizeit und Erholung; Bodenordnung mit Vermessung, Abmarkung und Wertermittlung; Neuordnung von Weinbergen und Sonderkulturen), freiwilliger Landtausch und freiwilliger Nutzungstausch sowie Infrastrukturmaßnahmen (Planung und Herstellung von Verbindungswegen zu Almen und Alpen, Einzelhöfen und Weilern sowie von Feld- und Waldwegen; Planung und Herstellung von Struktur- und Landschaftselementen sowie Streuobstbäume). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art der Maßnahme und der Antragstellerin oder dem Antragsteller. Der Gesamtzuwendungsbedarf Ihres Vorhabens darf nicht weniger als EUR 25.000 betragen (Bagatellgrenze), ausgenommen sind reine Bodenordnungsverfahren sowie Maßnahmen der Vorbereitung von Vorhaben.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Teilnehmergemeinschaften, die Verbände für Ländliche Entwicklung, der Landesverband für Ländliche Entwicklung Bayern, Kommunen, einzelne Beteiligte und sonstige geeignete Träger sowie die Tauschpartner im freiwilligen Landtausch und im freiwilligen Nutzungstausch.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 25.000 €
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme stellen.
Förderregion
Bayern
Antragsberechtigt
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Bayern
- iAntragsteller: kommune, privatperson
- €Förderbetrag: ab 25.000 €