VeröffentlichtZuschuss

Förderung der regionalen Entwicklung – Gründerzentren

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Aktualisiert vor 22 Tagen

Das Land Hessen unterstützt die Einrichtung von regionalen Gründerzentren zur Förderung neuer Unternehmen.

Programmdetails

Das Land Hessen unterstützt Sie bei der Einrichtung von regionalen, virtuellen und spezialisierten Gründerzentren. Zu regionalen Gründerzentren zählen auch Co-Working Spaces und sogenannte Maker-Spaces, das sind offene Werkstätten. Sie erhalten die Förderung für die Errichtung, den Aus- und Umbau sowie die Erstausstattung von Gebäuden, die als regionale Gründerzentren genutzt werden, im Fall von virtuellen Gründerzentren laufende Betriebsausgaben sowie Investitionen in die Ausstattung der Räume, die für zentrale Dienste genutzt werden, im Fall von spezialisierten Gründerzentren Ausgaben für die Betreuung und Unterstützung neu gegründeter innovativer Unternehmen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kommunale und sonstige öffentliche Träger regionaler Gründerzentren sowie juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen.

Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Förderregion

Hessen

Antragsberechtigt

Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie neu gegründete Unternehmen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Hessen
  • iAntragsteller: unternehmen