VeröffentlichtZuschuss

Richtlinie Frühe Hilfen

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Aktualisiert vor 22 Tagen

Das Land Niedersachsen fördert Maßnahmen zur Unterstützung belasteter Familien im Bereich der Frühen Hilfen.

Programmdetails

Die Förderung erhalten Sie für Sach- und Personalausgaben zur Sicherstellung von Netzwerken für Frühe Hilfen, psychosoziale Unterstützung von Familien durch Fachkräfte, Angebote von Freiwilligen und innovative Maßnahmen. Die Höhe des Zuschusses beträgt eine Grundpauschale von 20.000 EUR je örtlichem Träger der öffentlichen Jugendhilfe, ergänzt durch einen Verteilerschlüssel basierend auf der Anzahl der unter Dreijährigen im SGB-II-Bezug.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe als Erstempfänger.

Erforderliche Unterlagen

  • aktuelles Konzept mit Angaben zu bisherigen Ausbauten,Förderschwerpunkte,Netzwerkpartner,zeitliche Abläufe der geplanten Maßnahmen

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 20.000 €
Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

Niedersachsen

Antragsberechtigt

Öffentliche Einrichtungen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Niedersachsen
  • iAntragsteller: kommune, verein, gemeinnuetzig, stiftung
  • Förderbetrag: ab 20.000 €