VeröffentlichtZuschuss
Richtlinie Frühe Hilfen
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Aktualisiert vor 22 Tagen
Das Land Niedersachsen fördert Maßnahmen zur Unterstützung belasteter Familien im Bereich der Frühen Hilfen.
Programmdetails
Die Förderung erhalten Sie für Sach- und Personalausgaben zur Sicherstellung von Netzwerken für Frühe Hilfen, psychosoziale Unterstützung von Familien durch Fachkräfte, Angebote von Freiwilligen und innovative Maßnahmen. Die Höhe des Zuschusses beträgt eine Grundpauschale von 20.000 EUR je örtlichem Träger der öffentlichen Jugendhilfe, ergänzt durch einen Verteilerschlüssel basierend auf der Anzahl der unter Dreijährigen im SGB-II-Bezug.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe als Erstempfänger.
Erforderliche Unterlagen
- aktuelles Konzept mit Angaben zu bisherigen Ausbauten,Förderschwerpunkte,Netzwerkpartner,zeitliche Abläufe der geplanten Maßnahmen
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 20.000 €
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
Förderregion
Niedersachsen
Antragsberechtigt
Öffentliche Einrichtungen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Niedersachsen
- iAntragsteller: kommune, verein, gemeinnuetzig, stiftung
- €Förderbetrag: ab 20.000 €