VeröffentlichtZuschuss
Start-up BW International
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Aktualisiert vor 29 Tagen
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Start-ups bei der Vernetzung mit internationalen Kunden und Lieferanten.
Programmdetails
Im Rahmen der Landeskampagne „Start-up BW” werden die Teilnahme an Delegationsreisen, Start-up-Konferenzen, Messebeteiligungen im In- und Ausland sowie Qualifizierungen von Start-ups gefördert. Antragsberechtigt sind Start-up-Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, wobei innerhalb der EU bis zu 1.000 EUR und außerhalb der EU bis zu 2.000 EUR pro Start-up übernommen werden können.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Start-up-Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 1.000 € – 2.000 €
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme einzureichen.
Förderregion
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt
Start-up-Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Baden-Württemberg
- iAntragsteller: unternehmen
- €Förderbetrag: 1.000 € – 2.000 €