VeröffentlichtZuschuss
Städtebauliche Erneuerung in Sachsen
Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung
Aktualisiert vor 22 Tagen
Das Land Sachsen fördert städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen mit Zuschüssen.
Programmdetails
Das Land Sachsen fördert mit Unterstützung des Bundes die Vorbereitung und Durchführung von städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen. Die Förderung erhalten Sie in folgenden Teilprogrammen: Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne (LPZ), Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten (SZP), Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten (WEP). Sie erhalten die Unterstützung für städtebauliche Gesamtmaßnahmen in räumlich abgegrenzten Fördergebieten mit städtischen Strukturen, die aus einem Bündel von Einzelmaßnahmen bestehen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 2 Drittel der zuwendungsfähigen Ausgaben und Kosten. Für die jeweiligen Programme gelten unterschiedliche Förderhöhen. Reichen Sie Anträge für Neuaufnahmen in die Städtebauförderung sowie Fortsetzungsmaßnahmen zu festgelegten Terminen über das Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank ein.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gemeinden im Freistaat Sachsen mit mindestens 2.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.
Auf einen Blick
- Förderquote
- 66 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge sind zu festgelegten Terminen einzureichen.
Förderregion
Sachsen
Antragsberechtigt
Öffentliche Einrichtung, Kommune
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Sachsen
- iAntragsteller: kommune