VeröffentlichtZuschuss
Katastrophenschutzverfahren der Union (2021–2027)
Europäische Kommission
Das Katastrophenschutzverfahren bildet die Grundlage für die Zusammenarbeit der Europäischen Union mit den Mitgliedstaaten im Bereich des Katastrophenschutzes.
Programmdetails
Das Katastrophenschutzverfahren umfasst die Zusammenarbeit bei Präventions- und Vorsorgemaßnahmen innerhalb und unter bestimmten Voraussetzungen außerhalb der Europäischen Union sowie der Bewältigung der unmittelbaren Folgen einer Katastrophe innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union. Schwerpunkte des Programms sind die Verhinderung oder Verringerung der Auswirkungen von Katastrophen durch Förderung einer Präventionskultur und Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Akteuren, die Verbesserung der Vorsorge auf Ebene der Mitgliedstaaten und der Union, die Ergreifung rascher und wirksamer Maßnahmen, wenn eine Katastrophe eingetreten ist oder einzutreten droht, die Stärkung des Bewusstseins und der Vorsorge der Öffentlichkeit in Bezug auf Katastrophen. Im Rahmen des Programms wird ein Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen (Emergency Response Coordination Centre, ERCC) eingerichtet, das täglich rund um die Uhr verfügbar ist. Die Arbeit des ERCC wird durch wissenschaftliches Fachwissen unterstützt, das unter anderem von der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission bereitgestellt wird. Darüber hinaus wird eine europäische Kapazitätsreserve (rescEU) bereitgestellt. Damit soll die Reaktionszeit auf Notsituationen in den Bereichen der Waldbrandbekämpfung aus der Luft, der Bewältigung chemischer, biologischer, radiologischer und nuklearer Vorfälle und der medizinischen Notfallbewältigung verkürzt werden.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind ausschließllich die teilnahmeberechtigten Staaten.
An dem Programm teilnehmen können Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation, Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes, Beitritts- und Bewerberländer sowie unter bestimmten Voraussetzungen weitere Staaten und internationale und regionale Organisationen, die in die Europäische Nachbarschaftspolitik eingebunden sind.
Auf einen Blick
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- iAntragsteller: kommune, oeffentlich, verband, verein