VeröffentlichtZuschuss

Programm für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und die europäischen Statistiken (Binnenmarktprogramm)

Europäische Kommission

Das Binnenmarktprogramm fördert die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, insbesondere von KMU, und verbessert die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

Programmdetails

Der Fokus des Binnenmarktprogramms liegt auf der Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und auf der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Die Bandbreite möglicher Maßnahmen im Binnenmarktprogramm ist weit und reicht vom Abbau von Hindernissen für den Warenverkehr über die Förderung von Clusterstrukturen bis hin zur besseren Durchsetzung von Verbraucherrechten. Wichtige Elemente im Binnenmarktprogramm sind der weitere Ausbau von Informationsportalen, die Vernetzung der Arbeit der Marktüberwachungsbehörden sowie Instrumente zur Vernetzung von Unternehmen. Das Programm hat die folgenden spezifischen Ziele: ein verbessertes Funktionieren des Binnenmarkts, auch durch verbesserte Marktüberwachung, die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit von Unternehmen, insbesondere von KMU, die Entwicklung wirksamer europäischer Standards und internationaler finanz- und nichtfinanzieller Berichts- und Abschlussprüfungsstandards, weiter verbesserter Verbraucherschutz, den Erhalt eines hohen Niveaus bei der Lebensmittelsicherheit, die Erstellung und Verbreitung hochwertiger Statistiken über Europa. Im Rahmen des Programms können Mittel in allen vorgesehenen Formen zur Verfügung gestellt werden, insbesondere in Form von Zuschüssen, Preisgeldern und Auftragsvergabe.

Voraussetzungen

Das Programm richtet sich an alle Akteurinnen und Akteure auf dem Binnenmarkt, einschließlich der Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger und Verbraucherinnen und Verbraucher, der Zivilgesellschaft und der Behörden.

Nicht förderfähig

  • Die Teilnahme steht unter bestimmten Voraussetzungen auch den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
  • den Beitrittsländern
  • den Bewerberländern und potenziellen Bewerbern sowie den in die Europäische Nachbarschaftspolitik einbezogenen Ländern offen.

Auf einen Blick

Förderart / Bereiche
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2027

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Kommune, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: bundesweit
  • iAntragsteller: kommune, privatperson, unternehmen, verband, verein