VeröffentlichtZuschuss
Programm für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und die europäischen Statistiken (Binnenmarktprogramm)
Europäische Kommission
Das Binnenmarktprogramm fördert die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, insbesondere von KMU, und verbessert die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
Programmdetails
Der Fokus des Binnenmarktprogramms liegt auf der Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und auf der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Die Bandbreite möglicher Maßnahmen im Binnenmarktprogramm ist weit und reicht vom Abbau von Hindernissen für den Warenverkehr über die Förderung von Clusterstrukturen bis hin zur besseren Durchsetzung von Verbraucherrechten. Wichtige Elemente im Binnenmarktprogramm sind der weitere Ausbau von Informationsportalen, die Vernetzung der Arbeit der Marktüberwachungsbehörden sowie Instrumente zur Vernetzung von Unternehmen. Das Programm hat die folgenden spezifischen Ziele: ein verbessertes Funktionieren des Binnenmarkts, auch durch verbesserte Marktüberwachung, die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit von Unternehmen, insbesondere von KMU, die Entwicklung wirksamer europäischer Standards und internationaler finanz- und nichtfinanzieller Berichts- und Abschlussprüfungsstandards, weiter verbesserter Verbraucherschutz, den Erhalt eines hohen Niveaus bei der Lebensmittelsicherheit, die Erstellung und Verbreitung hochwertiger Statistiken über Europa. Im Rahmen des Programms können Mittel in allen vorgesehenen Formen zur Verfügung gestellt werden, insbesondere in Form von Zuschüssen, Preisgeldern und Auftragsvergabe.
Voraussetzungen
Das Programm richtet sich an alle Akteurinnen und Akteure auf dem Binnenmarkt, einschließlich der Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger und Verbraucherinnen und Verbraucher, der Zivilgesellschaft und der Behörden.
Nicht förderfähig
- •Die Teilnahme steht unter bestimmten Voraussetzungen auch den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
- •den Beitrittsländern
- •den Bewerberländern und potenziellen Bewerbern sowie den in die Europäische Nachbarschaftspolitik einbezogenen Ländern offen.
Auf einen Blick
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2027
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Kommune, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- iAntragsteller: kommune, privatperson, unternehmen, verband, verein