VeröffentlichtZuschuss

Förderung für Modellprojekte Smart Cities – Stadtentwicklung und Digitalisierung

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

Förderung für die Entwicklung und Umsetzung von Smart-City-Strategien in Kommunen.

Programmdetails

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und die KfW Bankengruppe unterstützen Sie bei der Entwicklung und Umsetzung von Strategien zur nachhaltigen Digitalisierung in Kommunen. Die Förderung erfolgt im Sinne der integrierten Stadtentwicklung im Rahmen von Smart-City-Modellprojekten. Gefördert werden Projekte in 2 Phasen: Phase A: Entwicklung kommunaler Ziele, Strategien und erster Maßnahmen und Phase B: Umsetzung der Ziele, Strategien und Maßnahmen. Neben der finanziellen Unterstützung werden die Modellprojekte durch laufenden Wissenstransfer und Vor-Ort-Beratung begleitet. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt 65 Prozent, bei Kommunen in Haushaltsnotlage 90 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch höchstens 2,5 Millionen EUR für die Entwicklung kommunaler Ziele, Strategien und Maßnahmen in einem Zeitraum von 12 Monaten, davon 1 Million EUR für erste Umsetzungsmaßnahmen, 15 Millionen EUR für die Umsetzung der Ziele, Strategien und Maßnahmen innerhalb des Förderzeitraums von maximal 4 Jahren.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften in Deutschland, Gemeindeverbände sowie andere Formen der interkommunalen Zusammenarbeit.

Die zu erarbeitenden Strategien müssen die Leitlinien und Handlungsempfehlungen der Smart City Charta beachten.

Nicht förderfähig

  • Für Maßnahmen und Investitionen zur Umsetzung muss ein Stadt- oder Gemeinderatsbeschluss vorliegen.

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 2.500.000 €
Förderquote
65 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Einmal im Jahr erfolgt ein Projektaufruf.

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Kommunen, Gemeindeverbände, interkommunale Zusammenarbeit

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: bundesweit
  • iAntragsteller: kommune
  • Förderbetrag: bis 2.500.000 €