VeröffentlichtZuschuss | Bürgschaft | Darlehen
De-minimis-Beihilfen
Europäische Kommission
Unternehmen aus nahezu allen Wirtschaftsbereichen können unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle De-minimis-Beihilfen erhalten.
Programmdetails
Die De-Minimis-Regel schützt den Handel zwischen den EU-Mitgliedstaaten vor wettbewerbsverfälschenden Beeinträchtigungen. Deshalb sind staatliche Beihilfen an Unternehmen grundsätzlich verboten. Ausnahmen gelten für Förderungen, deren Höhe so gering ist, dass eine spürbare Verzerrung des Wettbewerbs ausgeschlossen werden kann. Dieser Schwellenwert ist in der allgemeinen De-minimis-Verordnungen festgelegt: Die Summe der De-minimis-Beihilfen, die einem Unternehmen gewährt werden, darf in einem Zeitraum von 3 Jahren EUR 300.000 nicht übersteigen. Die De-minimis-Verordnung gilt nur für sogenannte transparente Beihilfen. Darunter versteht die EU-Kommission Beihilfen, deren Subventionswert im Voraus genau berechnet werden kann. Sie können in Form von Zuschüssen, Bürgschaften oder zinsverbilligten Darlehen gewährt werden. Für Darlehen oder Garantien gelten weitere Voraussetzungen. Die gewährende Stelle ergibt sich aus der beantragten Förderung (zum Beispiel Förderbank, Bundesagentur, Kommune). Die De-minimis-Verordnung gilt grundsätzlich für Beihilfen an Unternehmen aller Wirtschaftsbereiche. Es bestehen jedoch Ausnahmen für Unternehmen aus den Bereichen Fischerei und Aquakultur, landwirtschaftliche Primärproduktion, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, bestimmte exportbezogene Tätigkeiten sowie für den Erwerb von Fahrzeugen für den Straßengüterverkehr.
Voraussetzungen
Die De-minimis-Verordnung gilt für Unternehmen.
Ein Unternehmensverbund wird als ein einziges Unternehmen betrachtet.
Nicht förderfähig
- •Ausnahmen gelten für Unternehmen aus den Bereichen Fischerei und Aquakultur
- •landwirtschaftliche Primärproduktion
- •Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
- •bestimmte exportbezogene Tätigkeiten sowie für den Erwerb von Fahrzeugen für den Straßengüterverkehr.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf De-minimis-Beihilfe,Nachweis über bereits erhaltene Beihilfen
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 300.000 €
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss | Bürgschaft | Darlehen
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Unternehmen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- iAntragsteller: unternehmen
- €Förderbetrag: bis 300.000 €