VeröffentlichtZuschuss
Förderung von Rundfunk und Telemedien
Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb)
Aktualisiert vor 22 Tagen
Die Länder Berlin und Brandenburg unterstützen kommerzielle Rundfunk- oder rundfunkähnliche Telemedienangebote zur Stärkung der lokalen und regionalen Information.
Programmdetails
Die Länder Berlin und Brandenburg unterstützen Ihr kommerzielles Rundfunk- oder rundfunkähnliches Telemedienangebot, wenn Sie damit Ihren Beitrag zur lokalen und regionalen Information stärken. Sie erhalten eine Förderung für: Projekte zur Rundfunkversorgung ungeachtet des technischen Verbreitungsweges, Projekte zur Erprobung neuer Sendeformen unter Nutzung neuer Technologien und Übertragungswege, Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, technische Infrastruktur und Projekte für neuartige Rundfunkübertragungstechniken, Maßnahmen zur Unterstützung der Entwicklung der Region Berlin-Brandenburg als Medienstandort von nationaler und europäischer Bedeutung. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis 2022 maximal 50 Prozent der anfallenden Verbreitungskosten. In begründeten Ausnahmefällen und bei bestimmten Maßnahmen können Sie eine Förderung bis zu 100 Prozent der Verbreitungskosten bekommen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Anbieter von kommerziellen Rundfunk- und rundfunkähnlichen Telemedienangeboten, die ihren Sitz in Berlin oder Brandenburg haben.
Auf einen Blick
- Förderquote
- 50 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
Förderregion
BerlinBrandenburg
Antragsberechtigt
Unternehmen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Berlin, Brandenburg
- iAntragsteller: unternehmen