VeröffentlichtZuschuss

Förderung von Rundfunk und Telemedien

Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb)

Aktualisiert vor 22 Tagen

Die Länder Berlin und Brandenburg unterstützen kommerzielle Rundfunk- oder rundfunkähnliche Telemedienangebote zur Stärkung der lokalen und regionalen Information.

Programmdetails

Die Länder Berlin und Brandenburg unterstützen Ihr kommerzielles Rundfunk- oder rundfunkähnliches Telemedienangebot, wenn Sie damit Ihren Beitrag zur lokalen und regionalen Information stärken. Sie erhalten eine Förderung für: Projekte zur Rundfunkversorgung ungeachtet des technischen Verbreitungsweges, Projekte zur Erprobung neuer Sendeformen unter Nutzung neuer Technologien und Übertragungswege, Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, technische Infrastruktur und Projekte für neuartige Rundfunkübertragungstechniken, Maßnahmen zur Unterstützung der Entwicklung der Region Berlin-Brandenburg als Medienstandort von nationaler und europäischer Bedeutung. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis 2022 maximal 50 Prozent der anfallenden Verbreitungskosten. In begründeten Ausnahmefällen und bei bestimmten Maßnahmen können Sie eine Förderung bis zu 100 Prozent der Verbreitungskosten bekommen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Anbieter von kommerziellen Rundfunk- und rundfunkähnlichen Telemedienangeboten, die ihren Sitz in Berlin oder Brandenburg haben.

Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

BerlinBrandenburg

Antragsberechtigt

Unternehmen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Berlin, Brandenburg
  • iAntragsteller: unternehmen