LOKAL
Kulturstiftung des Bundes
Programm für Kultur und Engagement
Programmdetails
👥Zielgruppen/Bedingungen
- Kulturvereine,
- soziokulturelle Zentren,
- Theater,
- Bibliotheken,
- Kulturhäuser
- oder Museen,
- zeitgenössische Kunstproduktion,
- Personal,
- Begegnungsformate
- sowie Vermittlung.
Gefördert werden ausschließlich Kultureinrichtungen mit und ohne Haus, wie
die sich bereits aktiv für vielfaltsorientierte Partizipationsprozesse und ein soziales Miteinander vor Ort einsetzen , die über ein regelmäßiges Kulturangebot verfügen – mit nachweisbarem Schwerpunkt in einer Stadt oder Gemeinde unter 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern . Die antragstellenden Kultureinrichtungen und -vereine müssen ihren Sitz in Deutschland haben und als öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Körperschaft (z.B. Verein, Stiftung, GmbH; nicht: GbR) organisiert sein.
Kommunen sind nur als Träger von Kultureinrichtungen antragsberechtigt. Wenn beispielsweise ein Museum oder eine Bibliothek in Trägerschaft der Kommune ist, kann die jeweilige Kommune den Antrag für das Museum oder die Bibliothek stellen. Eine Kommune kann jedoch nicht für sich selbst als Verwaltung den Antrag stellen.
Gefördert werden können in LOKAL:
Alle Details zu den Antragsbedingungen finden Sie in den Fördergrundsätzen des Programms .
📋Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
ℹWeitere Informationen
- Website des LOKAL-Programms
• Fördergrundsätze von "LOKAL – Programm für Kultur und Engagement"
• Häufige Fragen und Antworten zum Programm
• Zum Antragsformular der Kulturstiftung des Bundes
• Beratungsangebote und Erklärvideos zum Programm
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 240.000 €
- Förderart / Bereiche
- Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/ DemokratieKulturMedien und MusikSoziales
- Hinweise zur Frist
- 31. März 2026
Förderregion
Antragsberechtigt
Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Bundesweit
- iAntragsteller: gemeinnuetzig, initiative, verein
- €Förderbetrag: bis 240.000 €