VeröffentlichtEngagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/ Demokratie, Kultur, Medien und Musik, Soziales

LOKAL

Kulturstiftung des Bundes

Programm für Kultur und Engagement

Programmdetails

Das antragsoffene Modellprogramm „LOKAL – Programm für Kultur und Engagement“ fördert bundesweit den Aufbau von langfristig angelegten Netzwerken in Städten und Gemeinden unter 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Pro Projekt stehen 200.000 bis 240.000 Euro für vier Jahre zur Verfügung. Das Gesamtprogramm wird in den Jahren 2024 bis 2031 von der Kulturstiftung des Bundes, der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb sowie der European Cultural Foundation durchgeführt und umfasst Akademien und Beratung, ein europäisches Austausch- und Begleitprogramm sowie ein bundesweites Abschlussfestival.  Hintergrund In Zeiten der Polarisierung bieten Kulturorte gerade in kleineren Städten Anlässe für Gespräch und Auseinandersetzung: Oft kommen hier Menschen zusammen, die sonst nicht in Kontakt miteinander sind. Kunst- und Kulturvereine, soziokulturelle Zentren, Theater oder Bibliotheken sind dadurch auch wichtige Begegnungsorte innerhalb einer pluralistischen und demokratischen Gesellschaft. Doch sie stehen immer mehr unter Druck. Mit welchen Partnern kann ein Kulturverein auf dem Land dauerhaft zusammenarbeiten, um den öffentlichen Raum mit Kunstprojekten zu bespielen, an denen sich alle sicher und aktiv beteiligen können? Mit wem können sich Bibliotheken und Theater verbinden, um gemeinschaftsstiftende Projekte zu initiieren? Neue Partnerschaften für die Kultur Engagierte Kulturakteure suchen sich neue Partner: Sportvereine, Schulen und Kitas, die freiwillige Feuerwehr oder ortsansässige Firmen. In künstlerischen Projekten sollen diese dauerhaft zusammenarbeiten, sodass neue lokale Verantwortungsgemeinschaften entstehen. Die beteiligten Künstlerinnen und Künstler entwickeln gemeinsam mit den Menschen im Ort künstlerische Projekte, debattieren gesellschaftliche Themen und organisieren ein soziales Miteinander. Begleitet wird das Programm von gezielten Beratungsangeboten etwa für Standortanalysen und nachhaltige Finanzierung sowie zu Konfliktmanagement und rechtlichen Möglichkeiten bei Anfeindungen. In begleitenden Akademien, die von der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb verantwortet und gemeinsam mit der John-Dewey-Forschungsstelle für die Didaktik der Demokratie (JoDDiD) der TU Dresden durchgeführt werden, vernetzen sich die Projekte zweimal jährlich auch untereinander. Europaweiter Austausch Ab Herbst 2025 erhalten die geförderten Projekte zudem die Möglichkeit, sich in europaweiten Veranstaltungen mit Partnern auszutauschen, die beispielsweise in Italien, Frankreich oder Polen ähnliche Erfahrungen machen mit Einschüchterungen und Drohungen durch antidemokratische Kräfte. Ermöglicht wird dies durch die Zusammenarbeit der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb mit der European Cultural Foundation. Ein erstes  europäisches Austauschtreffen  wird im April 2026 in Kooperation mit dem Nationalen Kulturzentrum (Narodowe Centrum Kultury / NCK) im polnischen Świdnica stattfinden. Bis 2028 ist jährlich je ein weiteres Austauschtreffen an unterschiedlichen Orten geplant. In einem bundesweiten Festival 2028 wird das Wissen mit weiteren Orten und Einrichtungen geteilt.

👥Zielgruppen/Bedingungen

    Gefördert werden ausschließlich Kultureinrichtungen mit und ohne Haus, wie

  • Kulturvereine,
  • soziokulturelle Zentren,
  • Theater,
  • Bibliotheken,
  • Kulturhäuser
  • oder Museen,
  • die sich bereits aktiv für vielfaltsorientierte Partizipationsprozesse und ein soziales Miteinander vor Ort einsetzen , die über ein regelmäßiges Kulturangebot verfügen – mit nachweisbarem Schwerpunkt in einer Stadt oder Gemeinde unter 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern . Die antragstellenden Kultureinrichtungen und -vereine müssen ihren Sitz in Deutschland haben und als öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Körperschaft (z.B. Verein, Stiftung, GmbH; nicht: GbR) organisiert sein.

    Kommunen sind nur als Träger von Kultureinrichtungen antragsberechtigt. Wenn beispielsweise ein Museum oder eine Bibliothek in Trägerschaft der Kommune ist, kann die jeweilige Kommune den Antrag für das Museum oder die Bibliothek stellen. Eine Kommune kann jedoch nicht für sich selbst als Verwaltung den Antrag stellen.

    Gefördert werden können in LOKAL:

  • zeitgenössische Kunstproduktion,
  • Personal,
  • Begegnungsformate
  • sowie Vermittlung.
  • Alle Details zu den Antragsbedingungen finden Sie in den Fördergrundsätzen des Programms .

📋Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Noch bis 31. März 2026, 12 Uhr mittags (MEZ), können Sie ausschließlich über das Online-Antragsformular der Kulturstiftung des Bundes einen Antrag einreichen. Antragsberatung Die Kulturstiftung des Bundes bietet digitale Antragsberatungen via Microsoft Teams sowie Antragswerkstätten an vier Orten in Deutschland an. Alle aktuellen Informationen zu Terminen und Anmeldung finden Sie auf der LOKAL-Website .

Weitere Informationen

  • Website des LOKAL-Programms
  • • Fördergrundsätze von "LOKAL – Programm für Kultur und Engagement"

    • Häufige Fragen und Antworten zum Programm

    • Zum Antragsformular der Kulturstiftung des Bundes

    • Beratungsangebote und Erklärvideos zum Programm

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 240.000 €
Förderart / Bereiche
Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/ DemokratieKulturMedien und MusikSoziales
Hinweise zur Frist
31. März 2026

Förderregion

Bundesweit

Antragsberechtigt

Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Bundesweit
  • iAntragsteller: gemeinnuetzig, initiative, verein
  • Förderbetrag: bis 240.000 €