VeröffentlichtZuschuss
DO! Export
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Geprüft vor 46 Tagen
Förderung für deutsche Unternehmen zur Vermarktung von Künstlerinnen und Künstlern im Ausland.
Programmdetails
Die Bundesregierung unterstützt Sie als deutsches Unternehmen bei Ihrer Exportstrategie zur Vermarktung von Künstlerinnen und Künstlern im Ausland. Gefördert werden Aktivitäten und Maßnahmen einer ausgereiften Exportstrategie, beispielsweise die Organisation von eigenen internationalen oder international ausgerichteten Showcases und Promo-Events, die gezielte Platzierung deutscher Acts auf ausgewählten, branchenrelevanten Festivals und Clubs im Ausland, die Durchführung international ausgerichteter Marketing- und PR-Kampagnen für die Positionierung ihrer Künstlerinnen und Künstler, internationale oder international ausgerichtete Songwriting-Camps. Sie erhalten den Zuschuss für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten. Die Höhe des Zuschusses beträgt 75 Prozent der Gesamtkosten, maximal 10.000 EUR. Sie müssen mindestens Gesamtausgaben von 3.000 EUR haben. Sie können die Förderung zweimal pro Kalenderjahr erhalten.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus der Musikwirtschaft sowie Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer aus der Musikwirtschaft.
Antragstellende benötigen einen Sitz in Deutschland und dürfen keine Dependancen/Vertretungen im Zielland haben.
Nicht förderfähig
- •Von der Förderung ausgeschlossen sind Antragsstellende
- •die verfassungsfeindliche
- •gesetzeswidrige oder strafbare Inhalte verbreiten und gewaltverherrlichende oder jugendgefährdende Schwerpunkte in ihrer inhaltlichen Programmplanung setzen.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 3.000 € – 10.000 €
- Förderquote
- 75 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Antrag spätestens 8 Wochen vor Projektbeginn einreichen.
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus der Musikwirtschaft sowie Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer aus der Musikwirtschaft.
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- iAntragsteller: unternehmen
- €Förderbetrag: 3.000 € – 10.000 €