VeröffentlichtZuschuss | Darlehen
Soziale Mietwohnraumförderung – Neubau von Mietwohnraum für studentische Haushalte und Haushalte von Auszubildenden
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Aktualisiert vor 22 Tagen
Das Land Hessen unterstützt den Neubau von Mietwohnungen für Studierende und Auszubildende mit Darlehen und Finanzierungszuschüssen.
Programmdetails
Das Land Hessen unterstützt Sie, wenn Sie Mietwohnraum für studentische Haushalte oder für Haushalte von Auszubildenden neu bauen möchten. Sie erhalten die Förderung für den Neubau von Mietwohnungen, im Einzelfall auch für den Umbau von Bestandsgebäuden zu Mietwohnungen. Sie erhalten die Förderung als Baudarlehen. Die Höhe des Darlehens (Grundbetrag) hängt von den örtlichen Bodenpreisen ab und beträgt EUR 1.800 bis EUR 2.600 je Quadratmeter Wohnfläche. Für das Baudarlehen können Sie zusätzlich einen Zuschuss in Höhe von 20 oder 40 Prozent des bewilligten Förderdarlehens bekommen. Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe melden Sie Ihr konkretes Bauprojekt zu jährlich festgelegten Terminen über die zuständige Wohnungsbauförderstelle beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum an. In der 2. Stufe stellen Sie nach Bestätigung der Aufnahme den Antrag bitte bei der zuständigen Wohnungsbauförderstelle. Diese leitet den Antrag weiter an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Darlehen und Finanzierungszuschuss müssen Sie zusammen beantragen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die das Bauvorhaben für eigene oder fremde Rechnung im eigenen Namen durchführen oder durch Dritte durchführen lassen.
Es müssen mindestens 4 zusammenhängende Wohneinheiten geschaffen werden.
Erforderliche Unterlagen
- Studienbescheinigung einer Hochschule in Hessen,Nachweis eines bestehenden Ausbildungsverhältnisses in Hessen
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 1.800 € – 2.600 €
- Förderquote
- 20 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss | Darlehen
- Hinweise zur Frist
- Anträge müssen zu jährlich festgelegten Terminen eingereicht werden.
Förderregion
Hessen
Antragsberechtigt
Unternehmen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen, öffentliche Einrichtungen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Hessen
- iAntragsteller: unternehmen, privatperson, verein
- €Förderbetrag: 1.800 € – 2.600 €