VeröffentlichtZuschuss
Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude
KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau
Aktualisiert vor 12 Tagen
Zuschuss für Kommunen für den Kauf und Einbau klimafreundlicher Heizungsanlagen in bestehende Gebäude. Basisförderung 30 %, maximale Fördersumme 35 % der förderfähigen Kosten.
Programmdetails
Das KfW-Programm 422 fördert Kommunen bei der Umrüstung von Heizungsanlagen in kommunalen Gebäuden auf klimafreundliche Alternativen. Förderfähige Anlagen: Solarthermieanlagen, Biomasse-Heizungen, Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Anlagen und Anschlüsse an Gebäude- oder Fernwärmenetze. Fördersatz: 30 % Basisförderung + 5 % Effizienzbonus für Wärmepumpen + 2.500 Euro Emissionsminderungsaufschlag für Biomasse (max. 35 % gesamt). Umsetzung innerhalb von 36 Monaten nach KfW-Genehmigung. Antragsberechtigt sind kommunale Behörden und ihre rechtlich abhängigen Betriebe, Gemeindeverbände, Zweckverbände und Stadtstaaten.
Auf einen Blick
- Förderquote
- 35 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Laufendes Programm; Umsetzung innerhalb von 36 Monaten nach Bewilligung
Förderregion
["Bundesweit"]
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: ["Bundesweit"]
- iAntragsteller: Kommune