VeröffentlichtZuschuss

Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude

KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau

Aktualisiert vor 12 Tagen

Zuschuss für Kommunen für den Kauf und Einbau klimafreundlicher Heizungsanlagen in bestehende Gebäude. Basisförderung 30 %, maximale Fördersumme 35 % der förderfähigen Kosten.

Programmdetails

Das KfW-Programm 422 fördert Kommunen bei der Umrüstung von Heizungsanlagen in kommunalen Gebäuden auf klimafreundliche Alternativen. Förderfähige Anlagen: Solarthermieanlagen, Biomasse-Heizungen, Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Anlagen und Anschlüsse an Gebäude- oder Fernwärmenetze. Fördersatz: 30 % Basisförderung + 5 % Effizienzbonus für Wärmepumpen + 2.500 Euro Emissionsminderungsaufschlag für Biomasse (max. 35 % gesamt). Umsetzung innerhalb von 36 Monaten nach KfW-Genehmigung. Antragsberechtigt sind kommunale Behörden und ihre rechtlich abhängigen Betriebe, Gemeindeverbände, Zweckverbände und Stadtstaaten.

Auf einen Blick

Förderquote
35 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Laufendes Programm; Umsetzung innerhalb von 36 Monaten nach Bewilligung

Förderregion

["Bundesweit"]

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: ["Bundesweit"]
  • iAntragsteller: Kommune