VeröffentlichtZuschuss

Gewährung von Zuwendungen zur Begleitung von Entwicklungsvorhaben und Wissensvermittlung im Rahmen des Netzwerkes Stadt/Land

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Maßnahmen zur nachhaltigen Stärkung des ländlichen Raums durch Zuschüsse.

Programmdetails

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei Studien sowie Modell- und Demonstrationsvorhaben zur Entwicklung des ländlichen Raums. Sie erhalten die Förderung in den Themenfeldern kommunale Entwicklung (Grundversorgung, Infrastruktur, Mobilität), Umweltschutz und Ressourcenschonung wie etwa Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Naturschutz, nachhaltige Energieversorgung, Soziales und Kulturelles wie etwa Gesundheitsversorgung Senioren, Migration, wirtschaftliche Entwicklung wie etwa Land- und Forstwirtschaft, Industrie und Gewerbe, Agrarstruktur. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, normalerweise jedoch maximal 200.000 EUR. Der Zuschuss soll mindestens 2.000 EUR, für Gemeinden oder Gemeindeverbände mindestens 5.000 EUR betragen. Vor dem Antragsverfahren findet ein vom Netzwerk Stadt/Land vorbereiteter und über das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt ausgeschriebener Wettbewerb statt. Als Sieger des Wettbewerbsverfahrens richten Sie Ihren Antrag an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts sowie Zusammenschlüsse oder Partnerschaften, die diese gebildet haben.

Ihr Vorhaben muss sich auf Sachsen-Anhalt beschränken und ein positives Votum des Netzwerkes Stadt/Land vorlegen.

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.000 € – 200.000 €
Förderquote
100 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

Sachsen-Anhalt

Antragsberechtigt

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Sachsen-Anhalt
  • iAntragsteller: kommune, oeffentlich, verband, verein
  • Förderbetrag: 2.000 € – 200.000 €