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Unternehmen machen Klimaschutz

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Aktualisiert vor 29 Tagen

Das Förderprogramm unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen durch Beratungs- und Investitionsförderung.

Programmdetails

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Unternehmen bei der Planung und Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen, um den Treibhausgasausstoß und den Energieverbrauch zu senken. Die Förderung erfolgt in zwei Modulen: Beratungsförderung (Teil A und B) für fachliche Unterstützung und Investitionsförderung für Projekte zur THG-Vermeidung oder -Reduktion. Die Zuschüsse betragen bis zu 75% der Gesamtausgaben für Beratungsleistungen und bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben für Investitionen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des Privatrechts, Personengesellschaften sowie eingetragene Kaufleute mit Sitz in Baden-Württemberg.

Beratende müssen auf dem Expertenatlas BW gelistet sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Nachweise über Beratungsleistungen,Klimaschutzvereinbarung

Auf einen Blick

Förderbetrag
900 € – 80.000 €
Förderquote
75 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Antragsfrist
30. September 2027
Hinweise zur Frist
Anträge für Investitionsförderung müssen bis zum 31.3. oder 30.9. eines Jahres eingereicht werden.

Förderregion

Baden-Württemberg

Antragsberechtigt

Unternehmen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Baden-Württemberg
  • iAntragsteller: unternehmen
  • Förderbetrag: 900 € – 80.000 €