VeröffentlichtZuschuss
Unternehmen machen Klimaschutz
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Aktualisiert vor 29 Tagen
Das Förderprogramm unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen durch Beratungs- und Investitionsförderung.
Programmdetails
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Unternehmen bei der Planung und Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen, um den Treibhausgasausstoß und den Energieverbrauch zu senken. Die Förderung erfolgt in zwei Modulen: Beratungsförderung (Teil A und B) für fachliche Unterstützung und Investitionsförderung für Projekte zur THG-Vermeidung oder -Reduktion. Die Zuschüsse betragen bis zu 75% der Gesamtausgaben für Beratungsleistungen und bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben für Investitionen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des Privatrechts, Personengesellschaften sowie eingetragene Kaufleute mit Sitz in Baden-Württemberg.
Beratende müssen auf dem Expertenatlas BW gelistet sein.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Nachweise über Beratungsleistungen,Klimaschutzvereinbarung
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 900 € – 80.000 €
- Förderquote
- 75 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 30. September 2027
- Hinweise zur Frist
- Anträge für Investitionsförderung müssen bis zum 31.3. oder 30.9. eines Jahres eingereicht werden.
Förderregion
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt
Unternehmen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Baden-Württemberg
- iAntragsteller: unternehmen
- €Förderbetrag: 900 € – 80.000 €