VeröffentlichtZuschuss
Pauschalförderung Online-Bestandserhebung
Landessportbund Sachsen-Anhalt e. V.
Aktualisiert vor 12 Tagen
Die Pauschalförderung unterstützt die Vereine bei der jährlichen Bestandserhebung und Datenpflege.
Programmdetails
Die ordentlichen Mitglieder des Landessportbundes sind verpflichtet, eine jährliche Bestandserhebung abzugeben. Die Bestandsdaten müssen bis zum 15.01. des jeweils zu meldenden Jahres übermittelt sein. Die Nichteinhaltung dieser Frist kann zum Ausschluss des Vereins führen. Die Pauschalförderung kann vor dem Abschluss der elektronischen Bestandserhebung beantragt werden.
Voraussetzungen
Ordentliche Mitglieder des Landessportbundes, mit Ausnahme der Landesfachverbände, müssen die Bestandserhebung abgeben.
Erforderliche Unterlagen
- Kopie des Körperschaftssteuerfreistellungsbescheides
Auf einen Blick
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 15. Januar 2024
- Hinweise zur Frist
- Die Bestandsdaten müssen bis zum 15.01. des jeweils zu meldenden Jahres übermittelt sein.
Förderregion
Sachsen-Anhalt
Antragsberechtigt
Vereine, Kreis- und Stadtsportbünde, Landesfachverbände
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Sachsen-Anhalt
- iAntragsteller: verein