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Pauschalförderung Online-Bestandserhebung

Landessportbund Sachsen-Anhalt e. V.

Aktualisiert vor 12 Tagen

Die Pauschalförderung unterstützt die Vereine bei der jährlichen Bestandserhebung und Datenpflege.

Programmdetails

Die ordentlichen Mitglieder des Landessportbundes sind verpflichtet, eine jährliche Bestandserhebung abzugeben. Die Bestandsdaten müssen bis zum 15.01. des jeweils zu meldenden Jahres übermittelt sein. Die Nichteinhaltung dieser Frist kann zum Ausschluss des Vereins führen. Die Pauschalförderung kann vor dem Abschluss der elektronischen Bestandserhebung beantragt werden.

Voraussetzungen

Ordentliche Mitglieder des Landessportbundes, mit Ausnahme der Landesfachverbände, müssen die Bestandserhebung abgeben.

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie des Körperschaftssteuerfreistellungsbescheides

Auf einen Blick

Förderart / Bereiche
Zuschuss
Antragsfrist
15. Januar 2024
Hinweise zur Frist
Die Bestandsdaten müssen bis zum 15.01. des jeweils zu meldenden Jahres übermittelt sein.

Förderregion

Sachsen-Anhalt

Antragsberechtigt

Vereine, Kreis- und Stadtsportbünde, Landesfachverbände

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Sachsen-Anhalt
  • iAntragsteller: verein