VeröffentlichtZuschuss

Förderung des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

Aktualisiert vor 21 Tagen

Kommunale Träger können Zuschüsse für den Bau und die Sanierung von Sportstätten beantragen.

Programmdetails

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Errichtung und Erhaltung kommunaler Sportstätten, die für Sport und Bewegung an Schulen und zugleich für den organisierten Übungs- und Wettkampfbetrieb von Sportvereinen und Sportverbänden genutzt werden. Sie erhalten die Förderung für den Bau und die Sanierung von: Turn- und Sporthallen, Sportfreianlagen, andere diesen Zweck erfüllende Räumlichkeiten und Anlagen. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Neubaumaßnahmen normalerweise 30 Prozent der pauschalierten zuwendungsfähigen Ausgaben und bei Sanierungsmaßnahmen normalerweise 70 Prozent der pauschalierten zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 40.000.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kommunale Träger, die einen im öffentlichen Interesse liegenden Bedarf nachweisen und die baurechtlichen Bestimmungen einhalten.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis des öffentlichen Bedarfs,Bau- und Sanierungspläne

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 40.000 €
Förderquote
30 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Anträge sind bis zum 31.12. eines Jahres für das folgende Jahr einzureichen.

Förderregion

Baden-Württemberg

Antragsberechtigt

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Baden-Württemberg
  • iAntragsteller: kommune, verein
  • Förderbetrag: ab 40.000 €