VeröffentlichtZuschuss
Förderung des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Aktualisiert vor 21 Tagen
Kommunale Träger können Zuschüsse für den Bau und die Sanierung von Sportstätten beantragen.
Programmdetails
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Errichtung und Erhaltung kommunaler Sportstätten, die für Sport und Bewegung an Schulen und zugleich für den organisierten Übungs- und Wettkampfbetrieb von Sportvereinen und Sportverbänden genutzt werden. Sie erhalten die Förderung für den Bau und die Sanierung von: Turn- und Sporthallen, Sportfreianlagen, andere diesen Zweck erfüllende Räumlichkeiten und Anlagen. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Neubaumaßnahmen normalerweise 30 Prozent der pauschalierten zuwendungsfähigen Ausgaben und bei Sanierungsmaßnahmen normalerweise 70 Prozent der pauschalierten zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 40.000.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kommunale Träger, die einen im öffentlichen Interesse liegenden Bedarf nachweisen und die baurechtlichen Bestimmungen einhalten.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis des öffentlichen Bedarfs,Bau- und Sanierungspläne
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 40.000 €
- Förderquote
- 30 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge sind bis zum 31.12. eines Jahres für das folgende Jahr einzureichen.
Förderregion
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Baden-Württemberg
- iAntragsteller: kommune, verein
- €Förderbetrag: ab 40.000 €