VeröffentlichtBürgschaft

Sanierungs-Bürgschaftsrichtlinie

Finanzministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Aktualisiert vor 22 Tagen

Das Land Mecklenburg-Vorpommern übernimmt Bürgschaften zur Absicherung von rückzahlbaren Forderungen für Unternehmen in Schwierigkeiten.

Programmdetails

Das Land Mecklenburg-Vorpommern übernimmt Bürgschaften zur Absicherung von rückzahlbaren Forderungen, die der Investitions- und Umlaufmittelfinanzierung dienen. Neben Umstrukturierungsbürgschaften zur Besicherung von Sanierungskrediten und vorübergehenden Umstrukturierungsbürgschaften können auch Rettungsbürgschaften gewährt werden. Sie erhalten die Förderung für Vorhaben, die zur Schaffung und Sicherung nachhaltig wettbewerbsfähiger Strukturen geeignet sind. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrags. Die Laufzeit der Bürgschaft entspricht grundsätzlich der Kreditlaufzeit. Anträge stellen Sie bitte rechtzeitig vor Finanzierungsbeginn über den Kreditgeber bei der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern, die als 'Unternehmen in Schwierigkeiten' gelten.

Bestimmte Branchen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Auf einen Blick

Förderquote
80 %
Förderart / Bereiche
Bürgschaft
Hinweise zur Frist
Anträge sind rechtzeitig vor Finanzierungsbeginn zu stellen.

Förderregion

Mecklenburg-Vorpommern

Antragsberechtigt

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Mecklenburg-Vorpommern
  • iAntragsteller: unternehmen