VeröffentlichtZuschuss

Energiekostendämpfungsprogramm

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Geprüft vor 37 Tagen

Das Energiekostendämpfungsprogramm ermöglicht temporäre Zuschüsse zu gestiegenen Erdgas- und Strompreisen in besonders betroffenen Branchen.

Programmdetails

Das Verfahren für das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) ermöglicht temporäre Zuschüsse zu gestiegenen Erdgas- und Strompreisen in besonders betroffenen Branchen. Ziel ist es, die wirtschaftlichen Belastungen durch die hohen Energiepreise abzumildern und die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Unternehmen zu sichern. Anträge können bis zum 31. Mai 2023 gestellt werden.

Auf einen Blick

Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Anträge bis 31.05.2023

Antragsberechtigt

Unternehmen in besonders betroffenen Branchen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Keine Einschränkung
  • iAntragsteller: unternehmen