VeröffentlichtZuschuss
Energiekostendämpfungsprogramm
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Geprüft vor 37 Tagen
Das Energiekostendämpfungsprogramm ermöglicht temporäre Zuschüsse zu gestiegenen Erdgas- und Strompreisen in besonders betroffenen Branchen.
Programmdetails
Das Verfahren für das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) ermöglicht temporäre Zuschüsse zu gestiegenen Erdgas- und Strompreisen in besonders betroffenen Branchen. Ziel ist es, die wirtschaftlichen Belastungen durch die hohen Energiepreise abzumildern und die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Unternehmen zu sichern. Anträge können bis zum 31. Mai 2023 gestellt werden.
Auf einen Blick
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge bis 31.05.2023
Antragsberechtigt
Unternehmen in besonders betroffenen Branchen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Keine Einschränkung
- iAntragsteller: unternehmen