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Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude (523)

KfW

Aktualisiert vor 30 Tagen

Förderkredit für energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden, zusätzlich zur bereits erteilten Zuschussförderung.

Programmdetails

Der Ergänzungskredit (523) fördert Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Nichtwohngebäuden, für die bereits ein Zuschuss zugesagt wurde. Der Kredit kann nur beantragt werden, wenn eine Zuschusszusage der KfW oder ein Bewilligungsbescheid des BAFA vorliegt. Die maximale Kredithöhe beträgt 5 Millionen Euro, es gibt keinen Mindestbetrag. Der Kreditbetrag wird auf Basis der zugrunde liegenden Zuschusszusage ermittelt.

Voraussetzungen

Zuschusszusage der KfW oder Bewilligungsbescheid des BAFA erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Auszahlungsbestätigung der KfW für den Zuschuss,Festsetzungsbescheid des BAFA für den Zuschuss

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 5.000.000 €
Förderart / Bereiche
Darlehen
Hinweise zur Frist
Antragstellung innerhalb von 12 Monaten nach Zuschusszusage

Förderregion

Bundesweit

Antragsberechtigt

Unternehmen, natürliche Personen, Einzelunternehmen, freiberuflich Tätige, Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts, Vereine, gemeinnützige Organisationen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Bundesweit
  • iAntragsteller: unternehmen, privatperson, gemeinnuetzig, verein
  • Förderbetrag: bis 5.000.000 €