VeröffentlichtDarlehen
Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude (523)
KfW
Aktualisiert vor 30 Tagen
Förderkredit für energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden, zusätzlich zur bereits erteilten Zuschussförderung.
Programmdetails
Der Ergänzungskredit (523) fördert Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Nichtwohngebäuden, für die bereits ein Zuschuss zugesagt wurde. Der Kredit kann nur beantragt werden, wenn eine Zuschusszusage der KfW oder ein Bewilligungsbescheid des BAFA vorliegt. Die maximale Kredithöhe beträgt 5 Millionen Euro, es gibt keinen Mindestbetrag. Der Kreditbetrag wird auf Basis der zugrunde liegenden Zuschusszusage ermittelt.
Voraussetzungen
Zuschusszusage der KfW oder Bewilligungsbescheid des BAFA erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Auszahlungsbestätigung der KfW für den Zuschuss,Festsetzungsbescheid des BAFA für den Zuschuss
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 5.000.000 €
- Förderart / Bereiche
- Darlehen
- Hinweise zur Frist
- Antragstellung innerhalb von 12 Monaten nach Zuschusszusage
Förderregion
Bundesweit
Antragsberechtigt
Unternehmen, natürliche Personen, Einzelunternehmen, freiberuflich Tätige, Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts, Vereine, gemeinnützige Organisationen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Bundesweit
- iAntragsteller: unternehmen, privatperson, gemeinnuetzig, verein
- €Förderbetrag: bis 5.000.000 €