VeröffentlichtEngagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/ Demokratie, Soziales

Neulandgewinner

Programmbüro Neulandgewinner/ Thünen-Institut für Regionalentwicklung e.V.

Zukunft erfinden vor Ort

    Das Programm Neulandgewinner. Zukunft erfinden vor Ort fördert Menschen im ländlichen Raum Deutschlands, die Gesellschaft gestalten wollen, die lieber selber machen als machen lassen und die in einer aktiven Bürgerschaft eine notwendige Voraussetzung für Lebensqualität vor Ort sehen. Seit 2012 wurden fast 200 Menschen, ihre Teams und ihre Projekte gefördert und begleitet. Auch über die Förderlaufzeit hinaus sind die allermeisten der Neulandgewinner:innen weiterhin aktiv, gut untereinander vernetzt – und werden öffentlich wahrgenommen.

    Das Programm Neulandgewinner wird 2026 erstmals bundesweit ausgeschrieben.

    Bewerben können sich Menschen aus Dörfern und Kleinstädten mit bis zu 50.000 Einwohnern.

    Förderung

  • mit bis zu 50.000 € in zwei Jahren
  • Bewerbung für die 8. Förderrunde läuft aktuell bis zum 20.04.2026
  • Auswahl durch Antragsvorprüfung im Programmbüro, Vor-Ort-Besuche und unabhängige Jury
  • Start der nächsten Projekte mit Jahresbeginn 2027
  • Begleitung Alle Programmteilnehmenden erhalten eine individuelle Prozess-Begleitung zu ihrer Stärkung und für die Entwicklung und Umsetzung ihres Vorhabens. Die Begleiter*innen arbeiten im Auftrag des Programmbüros und haben etwa 10 Tage in den zwei Jahren zur Verfügung.

    Qualifizierung In insgesamt drei Werkstätten lernen die Neulandgewinner*innen mit und voneinander. Die Inhalte werden bedarfsorientiert ausgewählt.

    Vernetzung Neben den Werkstätten bieten wir Regionaltreffen, regionale OPEN-Neuland-Tagesfestivals und jährlich das ÜBERLAND-Festival der LAND.aktivist*innen an. Die Reisekosten zu diesen Treffen werden übernommen. Dabei findet auch Austausch mit relevanten Akteuren aus Politik und Verwaltung statt.

👥Zielgruppen/Bedingungen

    Gerade auf dem Land machen einzelne, aktive Menschen den Unterschied. Deshalb suchen wir Persönlichkeiten,

  • die verändern wollen,
  • die Gesellschaft und den demographischen Wandel gemeinschaftlich gestalten wollen,
  • die kreativ sind und andere für ihre Ideen begeistern können,
  • die in einer aktiven Zivilgesellschaft eine notwendige Voraussetzung für Lebensqualität vor Ort sehen und
  • die den Austausch im Neulandgewinner-Netzwerk suchen und aktiv unterstützen wollen.
  • Ihr solltet mit eurem Vorhaben

  • eine konkrete gesellschaftliche Problemlage vor Ort praktisch verändern,
  • dabei gemeinwohlorientiert arbeiten,
  • lokal und gesellschaftlich wirken,
  • ländliche Räume gestalten und stärken,
  • die Möglichkeit zur Partizipation und Teilhabe anderer schaffen
  • und Vorbild für andere sein wollen.
  • Euer Projekt sollte

  • regional verankert sein,
  • eine realistische Perspektive auf Umsetzung
  • und die Chance auf Verstetigung haben.
  • Ausschlusskriterien

  • Das Projekt, mit dem ihr euch bewerbt, erfüllt Regelaufgaben im Rahmen eurer beruflichen Tätigkeit.
  • Träger des Projekts sind überregionale Organisationen und Verbände, Landkreise und andere übergeordnete Einrichtungen.
  • Das Projekt zielt auf eine wirtschaftliche Betätigung oder den Aufbau einer wirtschaftlichen Infrastruktur.
  • Das Projekt besteht im Wesentlichen aus dem Erwerb, Bau oder Renovierung von Immobilien (Grundstücke, Gebäude).

📋Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Das Bewerbungsverfahren ist mehrstufig. Für die Online-Bewerbung genügen zunächst eine überzeugende Persönlichkeit und eine gute Konzeptskizze inklusive Kostenplan. Wenn eure Bewerbung überzeugt, wird euch ein Auswahlgremium vor Ort besuchen. Aus allen besuchten Bewerber*innen werden diejenigen ausgewählt, die sich der Jury vorstellen dürfen. Unsere Jury trifft letzlich die Auswahl der Neulandgewinner*innen für die Förderrunde 8.

Weitere Informationen

  • Link zum Programm
  • • Ausschreibung

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 50.000 €
Förderart / Bereiche
Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/ DemokratieSoziales
Hinweise zur Frist
20. April 2026

Förderregion

Baden-WürttembergBayernBrandenburgHessenMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSaarlandSachsenSachsen-AnhaltSchleswig-HolsteinThüringen

Antragsberechtigt

Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
  • iAntragsteller: gemeinnuetzig, initiative, verein
  • Förderbetrag: bis 50.000 €