VeröffentlichtZuschuss
Förderung der Digitalisierung des deutschen Filmerbes im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2026
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Zuschüsse zur Digitalisierung des nationalen Filmerbes.
Programmdetails
Die Förderung richtet sich an Unternehmen und Privatpersonen, die im Rahmen des Filmförderungsgesetzes zur Digitalisierung des deutschen Filmerbes beitragen möchten. Anträge können laufend gestellt werden, mit einer speziellen Frist bis zum 15.07.2026 für die Gremien „Kuratorisches Interesse“ und „Konservatorisches Interesse“.
Voraussetzungen
Förderberechtigte sind Unternehmen und Privatpersonen.
Auf einen Blick
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 15. Juli 2026
- Hinweise zur Frist
- Anträge für die Gremien „Kuratorisches Interesse“ und „Konservatorisches Interesse“ können bis zum 15.07.2026 eingereicht werden.
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Unternehmen, Privatpersonen