VeröffentlichtZuschuss
Wildnisentwicklung in Deutschland (Wildnisfonds)
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Förderung zur Entwicklung und Sicherung von Wildnisgebieten in Deutschland.
Programmdetails
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) fördert die Entwicklung und Sicherung von Wildnisgebieten in Deutschland. Sie erhalten die Förderung für folgende Maßnahmen: Ankauf von Wildnisgebieten oder wesentlichen Teilen von ihnen, nebst Nebenerwerbskosten, Ankauf von Flächen zur Arrondierung oder Erweiterung von Wildnisgebieten oder geeigneten Prozessschutzgebieten, nebst Nebenerwerbskosten, Ankauf des Nutzungsrechtes oder finanzieller Ausgleich für den dauerhaften Verzicht auf wirtschaftliche Nutzungen von Wildnisgebieten oder wesentlichen Teilen von ihnen, Ankauf des Nutzungsrechtes oder finanzieller Ausgleich für den dauerhaften Verzicht auf wirtschaftliche Nutzungen von Flächen zur Arrondierung oder Erweiterung von Wildnisgebieten oder geeigneten Prozessschutzgebieten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Ihren Antrag richten Sie an die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie Personenvereinigungen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland.
Der Flächenerwerb oder Vereinbarungen eines Nutzungsverzichtes müssen in Deutschland durchgeführt werden und spätestens in dem Kalenderjahr nach der Bewilligung der Zuwendung durch Eintragung im Grundbuch bzw.
Auflassungsvormerkung abgeschlossen sein.
Auf einen Blick
- Förderquote
- 100 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Kommune, Verband/Vereinigung