VeröffentlichtZuschuss

Internationale Jugendarbeit

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Aktualisiert vor 20 Tagen

Förderung der Internationalen Jugendarbeit durch landeszentral oder überörtlich wirkende Träger.

Programmdetails

Um die Internationale Jugendarbeit in den Ländern zu fördern, können alle interessierten landeszentral oder überörtlich wirkenden Träger, die nicht bundeszentralen Trägern angehören, ihre Anträge bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie – III C 2 – einreichen.

Auf einen Blick

Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Anträge können ganzjährig gestellt werden.

Förderregion

Bundesweit

Antragsberechtigt

landeszentral oder überörtlich wirkende Träger

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Bundesweit
  • iAntragsteller: verein, bildungseinrichtung, soziale_einrichtung
Internationale Jugendarbeit – Förderprogramm | FörderBase