VeröffentlichtZuschuss
Internationale Jugendarbeit
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Aktualisiert vor 20 Tagen
Förderung der Internationalen Jugendarbeit durch landeszentral oder überörtlich wirkende Träger.
Programmdetails
Um die Internationale Jugendarbeit in den Ländern zu fördern, können alle interessierten landeszentral oder überörtlich wirkenden Träger, die nicht bundeszentralen Trägern angehören, ihre Anträge bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie – III C 2 – einreichen.
Auf einen Blick
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge können ganzjährig gestellt werden.
Förderregion
Bundesweit
Antragsberechtigt
landeszentral oder überörtlich wirkende Träger
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Bundesweit
- iAntragsteller: verein, bildungseinrichtung, soziale_einrichtung