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Garantien von Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Ministerium der Finanzen Nordrhein-Westfalen

Aktualisiert vor 22 Tagen

Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt Garantien für Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften an kleinen und mittleren Unternehmen.

Programmdetails

Die Förderung besteht in Form einer Garantie zur Sicherung einer Beteiligung. Die Garantie wird in Höhe von 70 Prozent der Beteiligungssumme und gegebenenfalls von 70 Prozent der vertraglich vereinbarten Ansprüche auf den Ertrag der stillen Beteiligung gegeben. Die Beteiligung beträgt mindestens EUR 50.000 und soll in der Regel einen Betrag von EUR 1 Million nicht übersteigen. Die Garantie des Landes für eine stille/offene Beteiligung wird für eine Dauer von bis zu 10 Jahren gegeben. Ihren Antrag reichen Sie bei der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ein.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kapitalbeteiligungsgesellschaften und kleine oder mittlere Unternehmen gemeinsam.

Die Unternehmen müssen aufgrund eines plausiblen Unternehmenskonzeptes mittelfristig eine angemessene Rendite erwarten lassen.

Auf einen Blick

Förderbetrag
50.000 € – 1.000.000 €
Förderquote
70 %
Förderart / Bereiche
Garantie

Förderregion

Nordrhein-Westfalen

Antragsberechtigt

Existenzgründer/in, Unternehmen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Nordrhein-Westfalen
  • iAntragsteller: unternehmen
  • Förderbetrag: 50.000 € – 1.000.000 €
Garantien von Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – Förderprogramm | FörderBase