VeröffentlichtZuschuss
Sonderprogramm zur Gewährung von Zuwendungen zur Instandsetzung von Wohnraum für benachteiligte Haushalte
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Aktualisiert vor 22 Tagen
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Eigentümer bei der Instandsetzung von leerstehenden Miet- oder Genossenschaftswohnungen für benachteiligte Haushalte.
Programmdetails
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Eigentümerin oder Eigentümer bei der Instandsetzung von leerstehenden Miet- oder Genossenschaftswohnungen zur Bereitstellung von Wohnraum für wohnungssuchende benachteiligte Haushalte. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen, durch die Wohnungen dauerhaft zu Wohnzwecken nutzbar gemacht werden. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 5.000 je Wohnung.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die Eigentümerinnen, Eigentümer oder Erbbauberechtigte von mit Miet- oder Genossenschaftswohnungen bebauten Grundstücken in Mecklenburg-Vorpommern sind.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 5.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern
Antragsberechtigt
Eigentümer, öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Mecklenburg-Vorpommern
- iAntragsteller: verein, unternehmen, privatperson
- €Förderbetrag: bis 5.000 €