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Sonderprogramm zur Gewährung von Zuwendungen zur Instandsetzung von Wohnraum für benachteiligte Haushalte

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Aktualisiert vor 22 Tagen

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Eigentümer bei der Instandsetzung von leerstehenden Miet- oder Genossenschaftswohnungen für benachteiligte Haushalte.

Programmdetails

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Eigentümerin oder Eigentümer bei der Instandsetzung von leerstehenden Miet- oder Genossenschaftswohnungen zur Bereitstellung von Wohnraum für wohnungssuchende benachteiligte Haushalte. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen, durch die Wohnungen dauerhaft zu Wohnzwecken nutzbar gemacht werden. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 5.000 je Wohnung.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die Eigentümerinnen, Eigentümer oder Erbbauberechtigte von mit Miet- oder Genossenschaftswohnungen bebauten Grundstücken in Mecklenburg-Vorpommern sind.

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 5.000 €
Förderquote
50 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Förderregion

Mecklenburg-Vorpommern

Antragsberechtigt

Eigentümer, öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Mecklenburg-Vorpommern
  • iAntragsteller: verein, unternehmen, privatperson
  • Förderbetrag: bis 5.000 €