VeröffentlichtZuschuss

Förderung eines Beratungsnetzwerks im Handwerk

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Zuschüsse für Handwerksorganisationen zur Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen.

Programmdetails

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) kann Sie als Handwerksorganisation unterstützen, wenn Sie sich an dem Informations-, Beratungs- und Technologietransfernetzwerk der Handwerksorganisationen beteiligen. Das bedeutet, dass Sie kleine und mittlere Unternehmen und Existenzgründende im Handwerk unentgeltlich, neutral und unabhängig informieren und beraten. Mitfinanziert werden 3 ineinandergreifende Module: Betriebsberatungsstellen (BB) beraten Handwerksbetriebe und Existenzgründende zur Unternehmensführung, zur strategischen Weiterentwicklung und zur Innovationstätigkeit. Beratungsstellen für Innovation und Technologie (BIT) wirken daran mit, die Innovationsbereitschaft und -fähigkeit im Handwerk systematisch zu steigern und den Wissens- und Technologietransfer ins Handwerk zu verbessern. Fachberatungs- und Informationstransferstellen (FIS) unterstützen die gewerkeübergreifend tätigen Beratungs- und BIT-Stellen mit Spezialwissen bei gewerkspezifischen Fachfragen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung darf insgesamt 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht überschreiten. Der Zuschuss beträgt jährlich für Betriebsberater oder Betriebsberaterinnen (BB) 24.100 EUR (Vollbeschäftigte), für Beratungsstellen für Innovation und Technologie (BIT) 30.100 EUR (Vollbeschäftigte), für Fachberatungs- und Informationsstellen (FIS) 24.100 EUR (Vollbeschäftigte).

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Handwerkskammern, Kreishandwerkerschaften, Innungen, Landesfach- und Landesinnungsverbände des Handwerks, Bildungseinrichtungen in Trägerschaft von Handwerksorganisationen, Fachverbände und Zentralfachverbände des Handwerks.

Die Unternehmen und Existenzgründenden, die Sie beraten, müssen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Nicht förderfähig

  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Beratungen zu folgenden Themen: routinemäßige Steuer-
  • Rechts- und Versicherungsfragen
  • Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen
  • Ausbildungsberatungen
  • Neu- und Umbaupläne
  • Ausschreibungen
  • Angebotseinholung und -vermittlung bei Bauaufträgen
  • Jahresabschlüsse sowie Buchführungsarbeiten
  • Gutachten in privaten oder öffentlich-rechtlichen Streitfällen
  • Qualitätsprüfungen
  • technische
  • chemische und ähnliche Untersuchungen
  • Werbung
  • Akquise und Vermittlung
  • Auslandseinsatz (sofern nicht vom BMWE genehmigt).

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 30.100 €
Förderquote
50 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Handwerkskammern, Kreishandwerkerschaften, Innungen, Landesfach- und Landesinnungsverbände des Handwerks, Bildungseinrichtungen in Trägerschaft von Handwerksorganisationen, Fachverbände und Zentralfachverbände des Handwerks.

Förderung eines Beratungsnetzwerks im Handwerk – Förderprogramm | FörderBase