Förderung eines Beratungsnetzwerks im Handwerk
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Zuschüsse für Handwerksorganisationen zur Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen.
Programmdetails
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Handwerkskammern, Kreishandwerkerschaften, Innungen, Landesfach- und Landesinnungsverbände des Handwerks, Bildungseinrichtungen in Trägerschaft von Handwerksorganisationen, Fachverbände und Zentralfachverbände des Handwerks.
Die Unternehmen und Existenzgründenden, die Sie beraten, müssen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Nicht förderfähig
- •Von der Förderung ausgeschlossen sind Beratungen zu folgenden Themen: routinemäßige Steuer-
- •Rechts- und Versicherungsfragen
- •Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen
- •Ausbildungsberatungen
- •Neu- und Umbaupläne
- •Ausschreibungen
- •Angebotseinholung und -vermittlung bei Bauaufträgen
- •Jahresabschlüsse sowie Buchführungsarbeiten
- •Gutachten in privaten oder öffentlich-rechtlichen Streitfällen
- •Qualitätsprüfungen
- •technische
- •chemische und ähnliche Untersuchungen
- •Werbung
- •Akquise und Vermittlung
- •Auslandseinsatz (sofern nicht vom BMWE genehmigt).
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 30.100 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
Förderregion
Antragsberechtigt
Handwerkskammern, Kreishandwerkerschaften, Innungen, Landesfach- und Landesinnungsverbände des Handwerks, Bildungseinrichtungen in Trägerschaft von Handwerksorganisationen, Fachverbände und Zentralfachverbände des Handwerks.