VeröffentlichtZuschuss
Hamburger Heizungsförderung
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Aktualisiert vor 22 Tagen
Die Hamburger Heizungsförderung unterstützt den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärmebereitstellung in Gebäuden.
Programmdetails
Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt auf Grundlage der „Förderrichtlinie Erneuerbare Energien“ den verstärkten Einsatz von erneuerbaren Energien für die Wärmebereitstellung. Gefördert werden unter anderem Solarthermieanlagen, Bioenergie-Anlagen, Wärmepumpen, Wärmeverteilnetze und Wärmespeicher. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, wobei die Höhe abhängig von Art und Umfang der Maßnahme ist. Der maximale Förderbetrag je Vorhaben beträgt 500.000 EUR.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Grundeigentümer:innen, dinglich Verfügungsberechtigte, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und vergleichbare Organisationen in Hamburg.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 100.000 € – 500.000 €
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden.
Förderregion
Hamburg
Antragsberechtigt
Unternehmen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Hamburg
- iAntragsteller: unternehmen, privatperson, verein
- €Förderbetrag: 100.000 € – 500.000 €