VeröffentlichtZuschuss
Fonds Auf Augenhöhe
Software AG - Stiftung
Ziel des Fonds ist es, bürgerschaftliches Engagement für Geflüchtete und Angekommene in Deutschland zu stärken.
Programmdetails
Ziel des Fonds ist es, ohne enge Vorgaben bürgerschaftliches Engagement für Geflüchtete und Angekommene in Deutschland zu stärken. Das freilassende Format für mehr Zusammenhalt in der Gesellschaft unterstützt eine große Vielfalt an Projekten, in denen sich Alteingesessene und Neudazugekommene z. B. über Kunst und Esskultur, Sport sowie über Medien begegnen: Dabei lässt es seinen Antragsteller:innen bzw. Projektpartner:innen bewusst (Frei-)Raum in der Ausgestaltung ihrer Initiativen, schließlich kennen sie die Bedarfe und Anforderungen vor Ort am besten. Diese können von Beratung und Begleitung in verschiedenen Bereichen bis hin zu Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen reichen sowie unterschiedliche Formen der Selbstorganisation und des Empowerments umfassen. Die einzige inhaltliche Vorgabe: Im Mittelpunkt sollte stets ein respektvoller und zugewandter Umgang, d. h. ein ehrliches Für- und Miteinander auf Augenhöhe, stehen. In diesem Sinne förderfähig sind beispielsweise Konzepte, die eine breite Teilhabe an sozialen Prozessen ermöglichen, den Erfahrungsaustausch zwischen allen Beteiligten sichern und durch geeignetes Coaching oder Supervisionen für eine kontinuierliche Reflexion der Flüchtlingsarbeit sorgen. U. a. auch interkulturelle Trainings sowie Schulungen zu Rechtsfragen oder zum Demokratieverständnis haben Aussicht auf Unterstützung. Darüber hinaus fördert der Fonds Integrationsmaßnahmen, die bestehende Hilfsangebote sinnvoll ergänzen oder in Bereichen wirken, in denen staatliche Subventionen bzw. Regelleistungen nicht greifen. Nicht unterstützt werden können hingegen abrufbare Leistungen aus Bundesprogrammen bzw. kommunalen Angeboten sowie reine Sprachkurse, schulische Maßnahmen oder Kurzprojekte, von denen keine nachhaltigen Effekte ausgehen.
Voraussetzungen
Förderanfragen laufen über Bürgerstiftungen aus ganz Deutschland, die ein Gütesiegel vom Bundesverband Deutscher Stiftungen tragen oder als gütesiegeltauglich eingestuft wurden.
Nicht förderfähig
- •Nicht unterstützt werden können abrufbare Leistungen aus Bundesprogrammen bzw. kommunalen Angeboten sowie reine Sprachkurse
- •schulische Maßnahmen oder Kurzprojekte
- •von denen keine nachhaltigen Effekte ausgehen.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 3.000 € – 5.000 €
- Förderquote
- 10 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Antragstellung fortlaufend möglich
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Bürgerstiftungen, Houses of Resource, Partnerorganisationen