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Integration unternehmen! – Investive Förderung von Inklusionsbetrieben

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Aktualisiert vor 22 Tagen

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Inklusionsbetriebe bei der Schaffung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen durch Zuschüsse.

Programmdetails

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Inklusionsbetrieb nach § 215 Sozialgesetzbuch (SGB) IX, wenn Sie zusätzliche Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen einrichten. Sie erhalten die Förderung für Neu- und Erweiterungsbauten, Umbau von Gebäuden, Erneuerung und zusätzlicher Einbau von Installationen, betriebstechnischen Anlagen, Außenanlagen und Ähnliches, die über den Rahmen der Instandsetzung (Substanzerhaltung) hinausgehen, Erwerb von Gebäuden und Gebäudeteilen, Kauf, Leasing oder Miete von Einrichtungsgegenständen, Anlagen, Maschinen und Fahrzeugen. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Integrationsunternehmen und Inklusionsbetriebe im Sinne des § 215 SGB IX sowie deren Rechtsträger.

Die Investitionen müssen zur Einrichtung zusätzlicher Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen führen.

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 20.000 €
Förderquote
80 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Förderregion

Nordrhein-Westfalen

Antragsberechtigt

Inklusionsbetriebe, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Nordrhein-Westfalen
  • iAntragsteller: unternehmen, verein, gemeinnuetzig
  • Förderbetrag: bis 20.000 €