VeröffentlichtZuschuss
Integration unternehmen! – Investive Förderung von Inklusionsbetrieben
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Aktualisiert vor 22 Tagen
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Inklusionsbetriebe bei der Schaffung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen durch Zuschüsse.
Programmdetails
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Inklusionsbetrieb nach § 215 Sozialgesetzbuch (SGB) IX, wenn Sie zusätzliche Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen einrichten. Sie erhalten die Förderung für Neu- und Erweiterungsbauten, Umbau von Gebäuden, Erneuerung und zusätzlicher Einbau von Installationen, betriebstechnischen Anlagen, Außenanlagen und Ähnliches, die über den Rahmen der Instandsetzung (Substanzerhaltung) hinausgehen, Erwerb von Gebäuden und Gebäudeteilen, Kauf, Leasing oder Miete von Einrichtungsgegenständen, Anlagen, Maschinen und Fahrzeugen. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Integrationsunternehmen und Inklusionsbetriebe im Sinne des § 215 SGB IX sowie deren Rechtsträger.
Die Investitionen müssen zur Einrichtung zusätzlicher Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen führen.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 20.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Förderregion
Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt
Inklusionsbetriebe, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Nordrhein-Westfalen
- iAntragsteller: unternehmen, verein, gemeinnuetzig
- €Förderbetrag: bis 20.000 €