VeröffentlichtZuschuss

EU-Bienenförderung in Sachsen-Anhalt

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten

Geprüft vor 37 Tagen

Die Förderung unterstützt Schulungen für Imker, Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sowie die Anschaffung von Geräten. Zudem wird die Wiederauffüllung des Bienenbestandes gefördert.

Programmdetails

Das aktuelle Antragsverfahren ist eröffnet. Die Förderung erfolgt aus EU- und Landesmitteln jeweils für ein Förderjahr (vom 01.08. bis 31.07.). Die bestehende Richtlinie wurde um den Zusatz zur Förderung des Kaufs von PKW-Anhängern für Erwerbsimker erweitert. Ab sofort können dazu Förderanträge gestellt werden. Gefördert werden: Schulungen für Einzelimker (Neuimker und Bestandsimker), Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Bienensachverständige, materiell technische Ausstattung für den Wissenstransfer und Informationsaustausch im Imkerverband und in den Imkervereinen, Errichtung oder Umbau von Lehrbienenständen an maximal acht festgelegten Standorten, Zukauf von Geräten und Ausrüstungsgegenständen für Neuimker und Bestandsimker, Analyse von Honig und Bienenwachs sowie die Wiederauffüllung des Bienenbestandes. Antragsberechtigt sind der Imkerverband Sachsen-Anhalt e. V. oder auf dem Gebiet von Sachsen-Anhalt für Mitglieder in Sachsen-Anhalt tätige Imkerverbände, Imkervereine, die in Sachsen-Anhalt ihren Sitz haben, sowie Einzelimker.

Auf einen Blick

Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
laufend

Antragsberechtigt

Imker, Imkerverbände und -vereine in Sachsen-Anhalt

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Keine Einschränkung
  • iAntragsteller: verein, soziale_einrichtung, privatperson