VeröffentlichtZuschuss

Bau und Modernisierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS)

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Aktualisiert vor 29 Tagen

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Investitionen in überbetriebliche Berufsbildungsstätten für die Berufsbildung.

Programmdetails

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei Investitionen in überbetriebliche Berufsbildungsstätten für die Berufsbildung im Sinne der Handwerksordnung und des Berufsbildungsgesetzes. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Erstausstattung, Modernisierung der Ausstattung, Grunderwerb und Erstellung von Gebäuden, Erwerb und Erweiterung von Gebäuden, bauliche Modernisierung (Substanzerhaltung) und die Umgestaltung von Gebäuden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss mit einem Finanzierungsanteil bis zu 25 Prozent. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 50.000. Die Eigenbeteiligung des Trägers beträgt mindestens 30 Prozent.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen und Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft in Baden-Württemberg.

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 50.000 €
Förderquote
25 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Förderregion

Baden-Württemberg

Antragsberechtigt

Wirtschaftsorganisationen, Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Baden-Württemberg
  • iAntragsteller: unternehmen
  • Förderbetrag: ab 50.000 €