VeröffentlichtZuschuss
Bau und Modernisierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS)
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Aktualisiert vor 29 Tagen
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Investitionen in überbetriebliche Berufsbildungsstätten für die Berufsbildung.
Programmdetails
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei Investitionen in überbetriebliche Berufsbildungsstätten für die Berufsbildung im Sinne der Handwerksordnung und des Berufsbildungsgesetzes. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Erstausstattung, Modernisierung der Ausstattung, Grunderwerb und Erstellung von Gebäuden, Erwerb und Erweiterung von Gebäuden, bauliche Modernisierung (Substanzerhaltung) und die Umgestaltung von Gebäuden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss mit einem Finanzierungsanteil bis zu 25 Prozent. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 50.000. Die Eigenbeteiligung des Trägers beträgt mindestens 30 Prozent.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen und Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft in Baden-Württemberg.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 50.000 €
- Förderquote
- 25 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Förderregion
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt
Wirtschaftsorganisationen, Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Baden-Württemberg
- iAntragsteller: unternehmen
- €Förderbetrag: ab 50.000 €