VeröffentlichtZuschuss
Pauschalförderung der Kreis- und Stadtsportbünde
Landessportbund Sachsen-Anhalt e. V.
Aktualisiert vor 12 Tagen
Die Kreis- und Stadtsportbünde erhalten finanzielle Unterstützung zur Finanzierung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben in Form einer Pauschale pro Kalenderjahr.
Programmdetails
Die Pauschalförderung des Kreis- und Stadtsportbünde (KSB/SSB) wird zur Finanzierung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben bereitgestellt. Die Förderung erfolgt in Form einer Pauschale pro Kalenderjahr, die aus einer Grund- und Bonuskomponente besteht. Die KSB/SSB müssen ihren Sitz in Sachsen-Anhalt haben und gemeinnützig sein. Der Antrag auf die Pauschale muss bis zum 30. September des Vorjahres beim Landessportbund Sachsen-Anhalt eingereicht werden.
Voraussetzungen
Der KSB/SSB hat seinen Sitz in Sachsen-Anhalt und ist gemeinnützig.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Bestandserhebung
Auf einen Blick
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 30. September 2024
- Hinweise zur Frist
- Anträge müssen bis zum 30. September des Vorjahres eingereicht werden.
Förderregion
Sachsen-Anhalt
Antragsberechtigt
Kreis- und Stadtsportbünde in Sachsen-Anhalt
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Sachsen-Anhalt
- iAntragsteller: verein