VeröffentlichtZuschuss

Pauschalförderung der Kreis- und Stadtsportbünde

Landessportbund Sachsen-Anhalt e. V.

Aktualisiert vor 12 Tagen

Die Kreis- und Stadtsportbünde erhalten finanzielle Unterstützung zur Finanzierung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben in Form einer Pauschale pro Kalenderjahr.

Programmdetails

Die Pauschalförderung des Kreis- und Stadtsportbünde (KSB/SSB) wird zur Finanzierung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben bereitgestellt. Die Förderung erfolgt in Form einer Pauschale pro Kalenderjahr, die aus einer Grund- und Bonuskomponente besteht. Die KSB/SSB müssen ihren Sitz in Sachsen-Anhalt haben und gemeinnützig sein. Der Antrag auf die Pauschale muss bis zum 30. September des Vorjahres beim Landessportbund Sachsen-Anhalt eingereicht werden.

Voraussetzungen

Der KSB/SSB hat seinen Sitz in Sachsen-Anhalt und ist gemeinnützig.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Bestandserhebung

Auf einen Blick

Förderart / Bereiche
Zuschuss
Antragsfrist
30. September 2024
Hinweise zur Frist
Anträge müssen bis zum 30. September des Vorjahres eingereicht werden.

Förderregion

Sachsen-Anhalt

Antragsberechtigt

Kreis- und Stadtsportbünde in Sachsen-Anhalt

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Sachsen-Anhalt
  • iAntragsteller: verein