VeröffentlichtZuschuss
Förderprogramm Gesundheit, Prävention, Beratung sowie Hospiz- und Palliativversorgung
Freistaat Sachsen
Aktualisiert vor 22 Tagen
Das Programm fördert Vorhaben zur Gesundheitsförderung, Stärkung des Gesundheitswesens sowie der Hospiz- und Palliativversorgung.
Programmdetails
Der Freistaat Sachsen fördert Träger, Vorhaben, Maßnahmen, Projekte, Untersuchungen und Studien in Bereichen Gesundheit, Prävention, Beratung sowie Hospiz- und Palliativversorgung. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Gesundheitsförderung, Prävention und Beratung, Hospiz- und Palliativversorgung, Kompetenzzentrum Traumaambulanzen, Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen sowie Modellvorhaben. Die Förderung erfolgt als Zuschuss bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Anträge können zu festgelegten Terminen und auf Grundlage von Förderbekanntmachungen bei der Landesdirektion Sachsen eingereicht werden.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche Personen und deren Zusammenschlüsse sowie juristische Personen des öffentlichen und/oder privaten Rechts, die das Vorhaben im Freistaat Sachsen durchführen.
Auf einen Blick
- Förderquote
- 90 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge können zu festgelegten Terminen gestellt werden.
Förderregion
Sachsen
Antragsberechtigt
Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, Verbände/Vereinigungen, öffentliche Einrichtungen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Sachsen
- iAntragsteller: kommune, verein, gemeinnuetzig