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Förderung von Werkstätten für behinderte Menschen

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Aktualisiert vor 22 Tagen

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Schaffung von Werkstattplätzen für Menschen mit Behinderung durch Zuschüsse.

Programmdetails

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei der Schaffung von Werkstattplätzen für Menschen mit Behinderung. Sie erhalten die Förderung für Neu- und Erweiterungsbauten, Gebäudeerwerb und Erstbeschaffung von mobilen Ausstattungsgegenständen für Werkstätten. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze für Bau- oder Erwerbsvorhaben beträgt EUR 50.000, für die Förderung von Ausstattungsgegenständen EUR 10.000.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts, die als gemeinnützig anerkannt sind und einem Spitzenverband angeschlossen sind.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über die gemeinnützige Anerkennung,Nachweis über die Zugehörigkeit zu einem Spitzenverband,Eigentumsnachweis oder Erbbaurecht für Bauvorhaben

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 50.000 €
Förderquote
80 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

Nordrhein-Westfalen

Antragsberechtigt

juristische Personen des privaten Rechts, die als gemeinnützig anerkannt sind

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Nordrhein-Westfalen
  • iAntragsteller: verein, gemeinnuetzig
  • Förderbetrag: ab 50.000 €
Förderung von Werkstätten für behinderte Menschen – Förderprogramm | FörderBase