VeröffentlichtZuschuss
Förderung von Werkstätten für behinderte Menschen
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Aktualisiert vor 22 Tagen
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Schaffung von Werkstattplätzen für Menschen mit Behinderung durch Zuschüsse.
Programmdetails
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei der Schaffung von Werkstattplätzen für Menschen mit Behinderung. Sie erhalten die Förderung für Neu- und Erweiterungsbauten, Gebäudeerwerb und Erstbeschaffung von mobilen Ausstattungsgegenständen für Werkstätten. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze für Bau- oder Erwerbsvorhaben beträgt EUR 50.000, für die Förderung von Ausstattungsgegenständen EUR 10.000.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts, die als gemeinnützig anerkannt sind und einem Spitzenverband angeschlossen sind.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über die gemeinnützige Anerkennung,Nachweis über die Zugehörigkeit zu einem Spitzenverband,Eigentumsnachweis oder Erbbaurecht für Bauvorhaben
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 50.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt
juristische Personen des privaten Rechts, die als gemeinnützig anerkannt sind
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Nordrhein-Westfalen
- iAntragsteller: verein, gemeinnuetzig
- €Förderbetrag: ab 50.000 €