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Nichtwohngebäude – Kredit
KfW
Aktualisiert vor 30 Tagen
Förderkredit für die Sanierung und den Kauf von energieeffizienten Nichtwohngebäuden.
Programmdetails
Der Nichtwohngebäude-Kredit fördert die Sanierung und den Kauf eines frisch sanierten Effizienzgebäudes. Die Förderung umfasst alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzgebäude-Stufe 70 oder besser führen. Es gibt Tilgungszuschüsse, die je nach Effizienzgebäude-Stufe variieren, sowie zusätzliche Förderungen für Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung.
Voraussetzungen
Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurück.
Erforderliche Unterlagen
- gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA)
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 2.000 € – 10.000.000 €
- Förderart / Bereiche
- Darlehen
- Hinweise zur Frist
- Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Förderregion
Bundesweit
Antragsberechtigt
Privatpersonen, Einzelunternehmer, Freiberufler, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Kirchen.
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Bundesweit
- iAntragsteller: privatperson, unternehmen, kommune
- €Förderbetrag: 2.000 € – 10.000.000 €