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Nichtwohngebäude – Kredit

KfW

Aktualisiert vor 30 Tagen

Förderkredit für die Sanierung und den Kauf von energieeffizienten Nichtwohngebäuden.

Programmdetails

Der Nichtwohngebäude-Kredit fördert die Sanierung und den Kauf eines frisch sanierten Effizienzgebäudes. Die Förderung umfasst alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzgebäude-Stufe 70 oder besser führen. Es gibt Tilgungszuschüsse, die je nach Effizienzgebäude-Stufe variieren, sowie zusätzliche Förderungen für Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung.

Voraussetzungen

Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurück.

Erforderliche Unterlagen

  • gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA)

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.000 € – 10.000.000 €
Förderart / Bereiche
Darlehen
Hinweise zur Frist
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.

Förderregion

Bundesweit

Antragsberechtigt

Privatpersonen, Einzelunternehmer, Freiberufler, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Kirchen.

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Bundesweit
  • iAntragsteller: privatperson, unternehmen, kommune
  • Förderbetrag: 2.000 € – 10.000.000 €
Nichtwohngebäude – Kredit – Förderprogramm | FörderBase