VeröffentlichtZuschuss

Landwirtschaftliche Beratungsförderung

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt

Förderung privater Beratungsanbieter für Beratungsdienstleistungen an landwirtschaftliche Unternehmen in Sachsen-Anhalt zu Tierwohl und Ressourceneffizienz.

Programmdetails

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuschüsse an private Beratungsdienstleister für Dienstleistungen an landwirtschaftliche Betriebe und Erzeugerverbände. Förderfähige Beratung umfasst die Verbesserung des Tierwohls sowie die Verbesserung der Ressourceneffizienz, des Umweltschutzes, des Naturschutzes und des Klimaschutzes. Dienstleistungen müssen von qualifizierten, anerkannten Beratern erbracht und schriftlich dokumentiert werden. Die Kostenobergrenze beträgt 120 Euro (netto) je Beratungsstunde.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind private Beratungsdienstleister, die Dienstleistungen für landwirtschaftliche Betriebe und Erzeugerverbände anbieten.

Die Beratungen müssen von qualifizierten, anerkannten Beratern erbracht und schriftlich dokumentiert werden.

Erforderliche Unterlagen

Auf einen Blick

Förderbetrag
500 € – 4.500 €
Förderquote
90 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Schriftlicher Antrag mit amtlichen Formularen beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt

Förderregion

Sachsen-Anhalt

Antragsberechtigt

Private Beratungsdienstleister; Endnutznießer sind KMU und Erzeugerverbände in der Landwirtschaft

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • !Vorhabenbeginn: Noch nicht gestartet
  • iRegion: Sachsen-Anhalt
  • Förderbetrag: 500 € – 4.500 €