VeröffentlichtZuschuss
Landwirtschaftliche Beratungsförderung
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt
Förderung privater Beratungsanbieter für Beratungsdienstleistungen an landwirtschaftliche Unternehmen in Sachsen-Anhalt zu Tierwohl und Ressourceneffizienz.
Programmdetails
Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuschüsse an private Beratungsdienstleister für Dienstleistungen an landwirtschaftliche Betriebe und Erzeugerverbände. Förderfähige Beratung umfasst die Verbesserung des Tierwohls sowie die Verbesserung der Ressourceneffizienz, des Umweltschutzes, des Naturschutzes und des Klimaschutzes. Dienstleistungen müssen von qualifizierten, anerkannten Beratern erbracht und schriftlich dokumentiert werden. Die Kostenobergrenze beträgt 120 Euro (netto) je Beratungsstunde.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind private Beratungsdienstleister, die Dienstleistungen für landwirtschaftliche Betriebe und Erzeugerverbände anbieten.
Die Beratungen müssen von qualifizierten, anerkannten Beratern erbracht und schriftlich dokumentiert werden.
Erforderliche Unterlagen
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 500 € – 4.500 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Schriftlicher Antrag mit amtlichen Formularen beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt
Förderregion
Sachsen-Anhalt
Antragsberechtigt
Private Beratungsdienstleister; Endnutznießer sind KMU und Erzeugerverbände in der Landwirtschaft
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- !Vorhabenbeginn: Noch nicht gestartet
- iRegion: Sachsen-Anhalt
- €Förderbetrag: 500 € – 4.500 €