VeröffentlichtZuschuss

Gedenkstättenfahrten

Internationales Bildungs- und Begegnungswerk (IBB)

Das IBB vergibt Mittel zur Förderung von Gedenkstättenfahrten für gemeinnützige, außerschulische Organisationen.

Programmdetails

Das IBB vergibt Mittel des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und des Projekts 'Jugend erinnert' zur Förderung von Gedenkstättenfahrten für gemeinnützige, außerschulische Organisationen. Das IBB berät bei der Antragstellung und der Planung von Fahrten. Gefördert werden Fahrten von Jugendgruppen zu Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus im In- und Ausland. Gedenkstätten im Sinne der Förderung sind historische Lernorte an ehemaligen nationalsozialistischen Konzentrationslagern, Vernichtungslagern, Ghettos und Orten der Massenermordung. Gefördert werden Teilnehmende von 14 bis einschließlich 26 Jahren.

Voraussetzungen

Gemeinnützige freie Träger (Vereine, gGmbHs, Stiftungen des bürgerlichen Rechts, Träger der freien Wohlfahrtspflege, Kirchen und sonstige Gemeinschaften).

Auf einen Blick

Förderbetrag
40 € – 305 €
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Antragstellung fortlaufend möglich, spätestens zehn Wochen vor Fahrtbeginn

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Gemeinnützige Organisationen, Vereine, Jugendgruppen

Gedenkstättenfahrten – Förderprogramm | FörderBase