VeröffentlichtZuschuss
Gedenkstättenfahrten
Internationales Bildungs- und Begegnungswerk (IBB)
Das IBB vergibt Mittel zur Förderung von Gedenkstättenfahrten für gemeinnützige, außerschulische Organisationen.
Programmdetails
Das IBB vergibt Mittel des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und des Projekts 'Jugend erinnert' zur Förderung von Gedenkstättenfahrten für gemeinnützige, außerschulische Organisationen. Das IBB berät bei der Antragstellung und der Planung von Fahrten. Gefördert werden Fahrten von Jugendgruppen zu Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus im In- und Ausland. Gedenkstätten im Sinne der Förderung sind historische Lernorte an ehemaligen nationalsozialistischen Konzentrationslagern, Vernichtungslagern, Ghettos und Orten der Massenermordung. Gefördert werden Teilnehmende von 14 bis einschließlich 26 Jahren.
Voraussetzungen
Gemeinnützige freie Träger (Vereine, gGmbHs, Stiftungen des bürgerlichen Rechts, Träger der freien Wohlfahrtspflege, Kirchen und sonstige Gemeinschaften).
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 40 € – 305 €
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Antragstellung fortlaufend möglich, spätestens zehn Wochen vor Fahrtbeginn
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Gemeinnützige Organisationen, Vereine, Jugendgruppen