VeröffentlichtZuschuss
Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) – Innovationsnetzwerk
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Mittelständische Unternehmen können Zuschüsse für Forschungs- und Entwicklungsprojekte in Innovationsnetzwerken beantragen.
Programmdetails
Wenn Sie als mittelständisches Unternehmen in einem Innovationsnetzwerk Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE) planen, können Sie eine Förderung aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) beantragen. Förderfähig ist auch das projektbezogene Netzwerkmanagement. Die Innovationsnetzwerke können national oder international zusammengesetzt sein. Förderfähig sind Projekte, deren Gegenstand innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sind. Die Förderung erfolgt ohne thematische Einschränkung auf bestimmte Technologiefelder oder Branchen. Sie erhalten die Förderung aus dem ZIM für die FuE-Projekte als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist nach 4 eventuell mehrjährigen Phasen gestaffelt. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei nationalen Innovationsnetzwerken: in Phase 1 im 1. Jahr und eventuell im 2. Jahr 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, in Phase 2 im 1. Jahr 70 Prozent, im 2. Jahr 50 Prozent und im 3. und eventuell 4. Jahr 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Insgesamt können Vorhaben mit bis zu 420.000 EUR gefördert werden. Für die Phase 1 ist die Förderung auf maximal 180.000 EUR begrenzt. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei internationalen Innovationsnetzwerken: in Phase 1 im 1., 2. und eventuell 3. Jahr 95 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, in Phase 2 im 1. Jahr 80 Prozent, im 2. Jahr 60 Prozent und im 3. und eventuell 4. Jahr 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Insgesamt können Vorhaben mit bis zu 520.000 EUR gefördert werden. Für die Phase 1 ist die Förderung auf 220.000 EUR begrenzt. Die Förderung des Netzwerkmanagements ist degressiv gestaffelt.
Voraussetzungen
Antragsberechtigte nationale Innovationsnetzwerke bestehen aus mindestens sechs voneinander unabhängigen kleinen und mittelständischen Unternehmen.
Antragsberechtigte internationale Innovationsnetzwerke bestehen aus mindestens vier Unternehmen sowie mindestens zwei ausländischen mittelständischen Unternehmen und einer ausländischen Einrichtung.
Nicht förderfähig
- •Unternehmen
- •die nicht in Deutschland ansässig sind oder nicht die erforderliche Anzahl an Partnern haben.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Nachweis der Innovationsfähigkeit,Kooperationsvereinbarung
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 520.000 €
- Förderquote
- 95 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Mittelständische Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- iAntragsteller: forschung, unternehmen
- €Förderbetrag: bis 520.000 €