VeröffentlichtDarlehen
Förderung genossenschaftlichen Wohnens
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Förderung für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen zur Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung in Deutschland.
Programmdetails
Die KfW Bankengruppe und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) unterstützen Sie als Privatperson mit einem zinsgünstigen Darlehen und einem Tilgungszuschuss, wenn Sie Anteile an einer Wohnungsgenossenschaft kaufen. Gefördert wird Ihr Erwerb sowohl bei der Neugründung als auch bei der Beteiligung an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft. Die Darlehenshöhe beträgt einmalig maximal EUR 100.000. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren. Zusätzlich können Sie einen Tilgungszuschuss in Höhe von 7,5 Prozent des Darlehensbetrages, maximal EUR 7.500, erhalten. Sie beantragen den Kredit bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die KfW weitergeleitet.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Genossenschaftsanteile einer Genossenschaftswohnung in Deutschland erwerben.
Nicht förderfähig
- •Von der Förderung ausgeschlossen sind der Erwerb von Genossenschaftsanteilen zur Nutzung einer Wohnung
- •die sich ursprünglich im Eigentum der Antragstellenden befand
- •Umschuldungen und Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 100.000 €
- Förderquote
- 7.5 %
- Förderart / Bereiche
- Darlehen
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Privatpersonen