VeröffentlichtZuschuss

Förderung für Durchführbarkeitsstudien aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Geprüft vor 45 Tagen

Zuschüsse für Durchführbarkeitsstudien zur Vorbereitung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten.

Programmdetails

Im Rahmen des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) wird die Vorbereitung von anspruchsvollen Forschungs- und Entwicklungsprojekten (FuE-Projekten) unterstützt. Sie können dafür einen Zuschuss zu einer vorgeschalteten Durchführbarkeitsstudie erhalten. Für die Studie eines einzelnen Unternehmens sind Kosten bis zu 125.000 EUR zuwendungsfähig. Führen Sie die Studie in Kooperation mit anderen Unternehmen durch, belaufen sich die maximal förderfähigen Kosten für die Gesamtstudie auf 250.000 EUR. Der Zuschuss deckt je nach Größe Ihres Unternehmens bis zu 70 % dieser Kosten. Die Ausgaben, die nicht für technische Vorarbeiten und Tests anfallen (beispielsweise für Marktanalysen), sind dabei auf 40.000 EUR (bei Kooperationen auf 50.000 EUR) begrenzt. Sie erhalten die Förderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss im Rahmen einer De-minimis-Beihilfe. Die Studie kann für maximal 12 Monate gefördert werden. Innerhalb von 12 Monaten können maximal 2 Studien pro Unternehmen bewilligt werden.

Voraussetzungen

Sie sind ein junges Unternehmen (Gründung nicht länger als 10 Jahre zurück) oder ein Kleinstunternehmen.

Oder Sie sind ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) und Ihre letzte ZIM-Förderung liegt 3 Jahre oder länger zurück.

Sie haben Ihre Unternehmensgründung abgeschlossen und können den finanziellen Eigenanteil für die Studie sicher aufbringen.

Nicht förderfähig

  • Unternehmen
  • die nicht über ein geordnetes Rechnungswesen verfügen oder die wissenschaftliche und technische Standards nicht einhalten.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung,Nachweis über die Unternehmensgründung,Finanzierungsplan

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 125.000 €
Förderquote
70 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Anträge können laufend gestellt werden.

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Unternehmen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: bundesweit
  • iAntragsteller: unternehmen
  • Förderbetrag: bis 125.000 €