VeröffentlichtZuschuss

Meistergründungsprämie Brandenburg

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK)

Aktualisiert vor 22 Tagen

Das Land Brandenburg unterstützt Handwerksmeisterinnen und -meister bei ihrer Existenzgründung mit einem Zuschuss.

Programmdetails

Die Meistergründungsprämie Brandenburg fördert Handwerksmeisterinnen und -meister bei der Betriebsgründung, der Übernahme eines Betriebs oder einer tätigen Beteiligung. Die Förderung ist zweistufig und umfasst eine Basisförderung sowie eine Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung. Die Höhe der Basisförderung beträgt einmalig 12.000 EUR, während die Arbeits- und Ausbildungsplatzförderung bis zu 7.000 EUR betragen kann. Antragsteller müssen betriebliche Investitionen und Betriebsausgaben nachweisen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Handwerksmeisterinnen und -meister sowie Personen mit gleichwertiger ausländischer Berufsqualifikation, die eine selbstständige Tätigkeit in Brandenburg aufnehmen.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über betriebliche Investitionen,Nachweis über Betriebsausgaben

Auf einen Blick

Förderbetrag
12.000 € – 7.000 €
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Antrag vor der Gründung, Übernahme oder tätigen Beteiligung stellen

Förderregion

Brandenburg

Antragsberechtigt

Handwerksmeisterinnen und -meister sowie Personen mit gleichwertiger ausländischer Berufsqualifikation

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Brandenburg
  • Förderbetrag: 12.000 € – 7.000 €
Meistergründungsprämie Brandenburg – Förderprogramm | FörderBase