VeröffentlichtZuschuss
Meistergründungsprämie Brandenburg
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK)
Aktualisiert vor 22 Tagen
Das Land Brandenburg unterstützt Handwerksmeisterinnen und -meister bei ihrer Existenzgründung mit einem Zuschuss.
Programmdetails
Die Meistergründungsprämie Brandenburg fördert Handwerksmeisterinnen und -meister bei der Betriebsgründung, der Übernahme eines Betriebs oder einer tätigen Beteiligung. Die Förderung ist zweistufig und umfasst eine Basisförderung sowie eine Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung. Die Höhe der Basisförderung beträgt einmalig 12.000 EUR, während die Arbeits- und Ausbildungsplatzförderung bis zu 7.000 EUR betragen kann. Antragsteller müssen betriebliche Investitionen und Betriebsausgaben nachweisen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Handwerksmeisterinnen und -meister sowie Personen mit gleichwertiger ausländischer Berufsqualifikation, die eine selbstständige Tätigkeit in Brandenburg aufnehmen.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über betriebliche Investitionen,Nachweis über Betriebsausgaben
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 12.000 € – 7.000 €
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Antrag vor der Gründung, Übernahme oder tätigen Beteiligung stellen
Förderregion
Brandenburg
Antragsberechtigt
Handwerksmeisterinnen und -meister sowie Personen mit gleichwertiger ausländischer Berufsqualifikation
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Brandenburg
- €Förderbetrag: 12.000 € – 7.000 €