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Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm – Gewerbliche Wirtschaft einschließlich Tourismusgewerbe – Beratung

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)

Aktualisiert vor 22 Tagen

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen oder touristischen Wirtschaft können Zuschüsse für Beratungsdienstleistungen erhalten.

Programmdetails

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen, die von qualifizierten externen Beraterinnen oder Beratern durchgeführt werden und die für Ihr Unternehmen von besonderem Gewicht sind. Sie erhalten die Förderung für Beratungen in den Bereichen Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur, frühzeitige Umstrukturierung, notwendige Erschließung neuer Absatzmärkte, geplante Übergabe des Unternehmens auf einen Unternehmensnachfolger, geplante vollständige oder teilweise Übernahme des Unternehmens durch eine Belegschaftsinitiative oder ein anderes Unternehmen, Vorhaben im Zusammenhang mit der Gewährung von Landesbürgschaften und Bürgschaften der Bürgschaftsbank NRW sowie im Zusammenhang mit stillen Beteiligungen, für die das Land eine Garantie übernimmt. Außerdem können Sie eine Förderung für Beratungen bekommen, die darauf ausgerichtet sind, bestehende betriebliche Abläufe und Prozesse umfassend auf Innovationspotenziale durch Digitalisierung und beziehungsweise oder mit dem Ziel der ökologischen Nachhaltigkeit zu analysieren und dafür geeignete individuelle Lösungen und Handlungsempfehlungen zu entwickeln, sowie für sogenannte Belegschaftsinitiativen, die ein Unternehmen ganz oder teilweise übernehmen wollen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für eine 1. Phase bis zu 25 Prozent der Beratungskosten für bis zu 5 Tagewerke und für eine gegebenenfalls notwendige 2. Phase bis zu 50 Prozent der Beratungskosten für bis zu 10 weitere Tagewerke, maximal jedoch EUR 1.000 je Tagewerk. Ein Tagewerk entspricht 8 Zeitstunden. Die Höhe der Förderung für Belegschaftsinitiativen beträgt bis zu 70 Prozent der Beratungskosten für jede Phase. Sie können die 1. und die 2. Phase der Beratungsförderung innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren normalerweise nur jeweils einmal in Anspruch nehmen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die NRW.BANK.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU der gewerblichen oder touristischen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen, die älter als 5 Jahre sind.

Erforderliche Unterlagen

  • Tätigkeitsnachweis,Beratungsbericht

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 1.000 €
Förderquote
25 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

Nordrhein-Westfalen

Antragsberechtigt

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen oder touristischen Wirtschaft

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Nordrhein-Westfalen
  • iAntragsteller: unternehmen
  • Förderbetrag: bis 1.000 €