VeröffentlichtDarlehen | Zuschuss
Wohnraumförderung – Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum
Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
Aktualisiert vor 22 Tagen
Privatpersonen können zinsgünstige Darlehen und Tilgungszuschüsse für die Modernisierung ihrer selbst genutzten Wohnungen beantragen.
Programmdetails
Das Land Rheinland-Pfalz und die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützen Sie als Eigentümerin und Eigentümer bei der Modernisierung und Instandsetzung Ihrer Wohnung. Die Förderung ist auf selbst genutztes Wohneigentum beschränkt und richtet sich an Haushalte, die sich aus eigener Kraft am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Sie erhalten die Förderung für bauliche Maßnahmen für barrierefreies Wohnen, Modernisierungsmaßnahmen zur nachhaltigen Einsparung von Energie und Wasser, bauliche Maßnahmen zur Nutzung alternativer oder regenerativer Energien für Beheizung und Wassererwärmung, Baumaßnahmen zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswerts der Wohnungen/zur dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse, Erweiterungsanbau an einem bestehenden Gebäude zur Verbesserung der sanitären Einrichtungen oder zum Einbau eines Aufzugs, Wohnumfeldmaßnahmen (wie den Bau von Kinderspielplätzen, Grünanlagen, Stellplätzen), Ausbau von Dachgeschossen, sofern der Schwerpunkt des Vorhabens auf Modernisierungsmaßnahmen zur nachhaltigen Einsparung von Energie und Wasser liegt, sowie Instandsetzungsarbeiten. Sie erhalten die Förderung als Darlehen, das normalerweise im Nachrang abgesichert wird. Die Höhe des Darlehens beträgt für einen 4-Personen-Haushalt bis zu EUR 100.000, für jedes weitere Haushaltsmitglied können EUR 5.000 hinzukommen. Das Darlehen ist auf Ihre förderfähigen Investitionskosten begrenzt. Für das Darlehen können Sie eine Landesbürgschaft in Höhe von 80 Prozent für den Förderzeitraum beantragen. Als Haushalt mit geringerem Einkommen können Sie zusätzlich einen Tilgungszuschuss bekommen. Dessen Höhe liegt je nach Einkommen bei bis zu 15 Prozent oder bis zu 5 Prozent des Darlehens und erhöht sich bei Erreichung mindestens des Effizienzhausstandards 85 (BEG) um 5 Prozent des Darlehens, Erreichung des Effizienzhausstandards 55 (BEG) um 5 Prozent des Darlehens.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer oder sonstige dinglich Nutzungsberechtigte, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenzen nach Paragraf 13 Absatz 2 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) um nicht mehr als 60 Prozent übersteigt.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über die Einkommensgrenze,Energieeffizienz-Nachweis bei bestimmten Standards
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 100.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart / Bereiche
- Darlehen | Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge sind vor Beginn der Maßnahme zu stellen.
Förderregion
Rheinland-Pfalz
Antragsberechtigt
Privatpersonen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Rheinland-Pfalz
- iAntragsteller: privatperson
- €Förderbetrag: bis 100.000 €