VeröffentlichtZuschuss
Referenzabsatzförderung im Rahmen des Filmförderungsgesetzes
FFA Filmförderungsanstalt
Förderung für Unternehmen im Bereich Kultur, Medien und Sport.
Programmdetails
Die Referenzabsatzförderung im Rahmen des Filmförderungsgesetzes unterstützt Unternehmen in der Filmbranche. Die Förderung erfolgt als Zuschuss und ist bundesweit verfügbar. Der Antrag auf Auszahlung der zuerkannten Referenzabsatzmittel muss spätestens bis zum Ablauf von 3 Jahren nach Erlass des jeweiligen Zuerkennungsbescheids gestellt und rechtzeitig vor Kinostart bei der FFA eingereicht werden.
Voraussetzungen
Unternehmen im Bereich Kultur, Medien und Sport.
Auf einen Blick
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Antrag muss spätestens bis zum Ablauf von 3 Jahren nach Erlass des jeweiligen Zuerkennungsbescheids gestellt werden.
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Unternehmen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- iAntragsteller: unternehmen