VeröffentlichtZuschuss

Referenzabsatzförderung im Rahmen des Filmförderungsgesetzes

FFA Filmförderungsanstalt

Förderung für Unternehmen im Bereich Kultur, Medien und Sport.

Programmdetails

Die Referenzabsatzförderung im Rahmen des Filmförderungsgesetzes unterstützt Unternehmen in der Filmbranche. Die Förderung erfolgt als Zuschuss und ist bundesweit verfügbar. Der Antrag auf Auszahlung der zuerkannten Referenzabsatzmittel muss spätestens bis zum Ablauf von 3 Jahren nach Erlass des jeweiligen Zuerkennungsbescheids gestellt und rechtzeitig vor Kinostart bei der FFA eingereicht werden.

Voraussetzungen

Unternehmen im Bereich Kultur, Medien und Sport.

Auf einen Blick

Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Antrag muss spätestens bis zum Ablauf von 3 Jahren nach Erlass des jeweiligen Zuerkennungsbescheids gestellt werden.

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Unternehmen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: bundesweit
  • iAntragsteller: unternehmen