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Förderung für die gewerbliche Wirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei betrieblichen Investitionen zur Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen.

Programmdetails

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Tourismus mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ bei betrieblichen Investitionen. Dazu gehören auch Umweltschutzvorhaben, für die Sie eine Beihilfe erhalten können. Gefördert werden außerdem Kooperationsnetzwerke und Innovationscluster. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu den Sachkosten oder den Lohnkosten. Es gelten normalerweise folgende Subventionswertobergrenzen: kleine Unternehmen: 35 Prozent, mittlere Unternehmen: 25 Prozent, sonstige Unternehmen: 15 Prozent. Bei sachkostenbezogener Förderung muss das Investitionsvolumen mindestens 30.000 EUR betragen. Außerdem kann der Zuschuss bei sachkostenbezogener Förderung für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden um 2,5 Prozent gekürzt werden, wenn sie bestimmte Struktureffekte nicht erfüllen. Bei lohnkostenbezogener Förderung werden nur Arbeitsplätze gefördert, für die ein Bruttolohn von mindestens 36.000 EUR garantiert wird. Förderfähig sind höchstens 80.000 EUR Bruttolohn. Die Höhe des Zuschusses für Kooperationsnetzwerke beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Höhe des Zuschusses für Innovationscluster beträgt bei Investitionskosten bis zu 55 Prozent und bei Kosten für Personal und Verwaltung einschließlich der Gemeinkosten bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Umweltschutzbeihilfe erhalten Sie als Zuschuss in Höhe von bis zu 45 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Land Sachsen-Anhalt sowie überregional aufgestellte Zusammenschlüsse oder Vereinigungen von mindestens 3 Partnern, darunter mindestens ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Nicht förderfähig

  • Nicht gefördert werden Unternehmen
  • an denen die öffentliche Hand direkt oder indirekt zu 25 Prozent oder mehr beteiligt ist
  • sowie Unternehmen in Schwierigkeiten.

Erforderliche Unterlagen

  • Inhaltliches Konzept zur Aufgabenstellung und Zielsetzungen,Nachvollziehbares Finanzkonzept für den Förderzeitraum

Auf einen Blick

Förderbetrag
30.000 € – 80.000 €
Förderquote
35 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

Sachsen-Anhalt

Antragsberechtigt

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich Tourismus

Förderung für die gewerbliche Wirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) – Förderprogramm | FörderBase